Die EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ist nicht nur in Deutschland umstritten. Zahlreiche Staaten haben sie bis jetzt noch nicht umgesetzt. Die Europäische Kommission reagiert.
Die EU-Kommission geht gegen 23 EU-Länder vor, die die umstrittene Urheberrechtsrichtlinie nicht schnell genug oder wohl unzureichend in nationales Recht umgesetzt haben. Man habe sich entschlossen, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, teilte die Kommission am Montag mit. Am Ende solcher Verfahren können Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof stehen. Die EU-Kommission ist unter anderem dafür zuständig, über die Einhaltung von EU-Recht zu wachen.
Die EU hatte die Richtlinie bereits 2019 verabschiedet, sie musste eigentlich bis zum 7. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Im Kern geht es darum, Regeln rund um das Internet und das Verhältnis zwischen Urhebern, Internetplattformen und Nutzern festzulegen. Zu den Staaten, gegen die nun vorgegangen wird, zählen unter anderem Österreich, Belgien, Tschechien, Italien, Polen und Frankreich. Deutschland ist nicht dabei: Der Bundesrat billigte Ende Mai die in Teilen umstrittene Urheberrechtsreform.
Als die Richtlinie vor Jahren erarbeitet worden war, hatte es massive Proteste und Demonstrationen in vielen Ländern gegeben. Internetnutzer befürchteten Einschränkungen durch sogenannte Upload-Filter, die Dateien beim Hochladen prüfen. In Deutschland trat die Reform zum Großteil am 7. Juni Kraft. Der Gesetzesteil mit den Regeln für Internetplattformen soll allerdings erst nach einer Übergangsfrist am 1. August gelten.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Umstrittene Urheberrechtsrichtlinie: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45566 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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