Merkels Handy: Ermitt­lungen zu Ausfor­schung einge­stellt

12.06.2015

Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Ausforschung des Handys der Bundeskanzlerin eingestellt. Der Vorwurf, amerikanische Nachrichtendienste hätten das Handy abgehört, habe sich "mit den Mitteln des Strafprozessrechts nicht gerichtsfest beweisen lassen".

Der Generalbundesanwalt Harald Range hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Ausspähung eines von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons durch US-amerikanische Nachrichtendienste gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil sich der Vorwurf mit den Mitteln des Strafprozessrechts nicht gerichtsfest beweisen lasse.

Ausgangspunkt für die Ermittlungen war ein im Oktober 2013 erstmals in den Medien veröffentlichtes Dokument, das in der Öffentlichkeit als Beleg für ein tatsächliches Abhören des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin angesehen wurde. Bei diesem Dokument handelte es sich nicht um einen authentischen Abhörauftrag der National Security Agency (NSA) oder eines anderen US-amerikanischen Nachrichtendienstes.

Es soll sich vielmehr um eine Abschrift eines in Augenschein genommenen Dokuments der NSA handeln. Das Dokument im Original zu beschaffen, sei nicht gelungen. Auch die Abschrift oder jedenfalls weitere Einzelheiten hierzu stünden für weitere Ermittlungen nicht zur Verfügung. Auf dieser Grundlage sei eine den Anforderungen der StPO genügende Bewertung des Dokuments sowie der Herkunft der in ihm enthaltenen Daten nicht möglich.

Snowden-Dokumente nicht gerichtsfest

Auch der Inhalt des Dokuments bewiese nicht, dass das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin möglicherweise seit dem Jahr 2002 abgehört worden ist. Festzustellen war, dass die darin aufgeführte Telefonnummer einem von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefon zuzuordnen ist. Ansonsten würden die Angaben auf dem Dokument verschiedene Interpretationen zulassen. Keine von ihnen lasse sich mit dem Beginn der ersten Amtszeit der Bundeskanzlerin am 22. November 2005 sowie mit der als Anschlussinhaberin des Mobiltelefons ermittelten CDU-Bundesgeschäftsstelle in Einklang bringen. Dass es sich bei den in dem Dokument genannten Daten um die technischen Zielparameter für die Überwachung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons handelt, müsse daher eine Vermutung bleiben.

Auch die in den Medien bisher veröffentlichten Dokumente, die von Edward Snowden stammen, enthielten keinen gerichtsfesten Nachweis für eine Überwachung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons. Der Name der Bundeskanzlerin scheint einem Dokument aus diesem Fundus zufolge zwar mit Hilfe eines Namen-Erkennungs-Programms namens "Nymrod" häufiger als 300 Mal festgestellt worden zu sein. Aus welchem Datenbestand die Treffer stammen, sei diesem oder anderen Dokumenten aus dem Fundus allerdings nicht zu entnehmen.

Nach den eingeholten technischen Stellungnahmen des Bundesnachrichtendienstes (BND), der Bundespolizei (BPol), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) seien zahlreiche Möglichkeiten denkbar, wie auf mobile Kommunikation zugegriffen werden könne. Keines der in Betracht kommenden "Angriffsszenarien" lasse sich im Falle des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons nachweisen oder ausschließen. Eine Präzisierung des Tatverdachts nach Tatzeit, Tatort und Tatumständen sowie den handelnden Personen – wie es die Strafprozessordnung fordert – sei daher auf diesem Weg nicht möglich.

Die mögliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste soll  weiter unter Beobachtung bleiben, teilte der Gerneralbundesanwalt mit.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Merkels Handy: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15841 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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