Verfahrenseinstellung im Fall Böhmermann: Erdogan legt Beschwerde ein

10.10.2016

Recep Tayyip Erdogan gibt sich noch nicht geschlagen: Seine Anwälte haben Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung um Böhmermann und dessen "Schmähgedicht" eingelegt. Nun ist die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz an der Reihe.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan akzeptiert die Einstellung der Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen "Schmähgedichts" nicht. Erdogans Anwalt habe Beschwerde eingelegt, erklärte die Staatsanwaltschaft in Mainz am Montag. Diese werde von nun der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz geprüft.

TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht "Schmähkritik" Ende März in seiner Sendung Neo Magazin Royale vorgetragen. Darin brachte er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung. Zuvor betonte Böhmermann allerdings: Anders als Satire sei solch ein "Schmähgedicht" in Deutschland nicht zulässig. Diesen Zusammenhang berücksichtigte die Staatsanwaltschaft bei ihrer Entscheidung.

Die Ermittlungen wegen Beleidigung nach § 185 Strafgesetzubuch (StGB) und wegen Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten nach § 103 StGB waren am Dienstag vorige Woche eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass Böhmermann nicht nachgewiesen werden könne, dass er Erdogan wirklich beleidigen wollte. Am Sonntag ging ein Brief von Erdogans Anwalt in Mainz ein.

Vertrag mit ZDF verlängert

Unabhängig von dem Verfahren in Rheinland-Pfalz - dem Sitz des ZDF – steht noch ein presserechtliches Verfahren gegen Böhmermann Anfang November in Hamburg an. Der türkische Staatspräsident will damit ein Verbot der Wiederholung und Verbreitung des gesamten Gedichtstextes erreichen.

Böhmermanns Gedicht hatte eine lange Diskussion darüber ausgelöst, was Satire in Deutschland darf und was nicht. Außerdem schaltete sich die Politik ein: Die Türkei verlangte rechtliche Schritte gegen den 35-jährigen Satiriker - kurz darauf machte die Bundesregierung den Weg frei für ein Strafverfahren nach § 103 StGB. Böhmermann legte eine Fernsehpause ein und stand einige Zeit lang unter Polizeischutz.

Wegen einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg darf Böhmermann das "Schmähgedicht" derzeit zu großen Teilen nicht öffentlich wiederholen. Beim ZDF aber sitzt der Moderator derzeit fest im Sattel: Gerade erst wurde sein Vertrag bis Ende 2017 verlängert.

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wird nach eigenen Angaben nun die Akten sichten. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, war zunächst nicht klar. Es werde "zu gegebener Zeit" darüber informiert, so die leitende Oberstaatsanwältin in Mainz.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Verfahrenseinstellung im Fall Böhmermann: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20820 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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