Der Deutsche Juristinnenbund hält den Entwurf des BMJ zwar dem Grunde nach für sinnvoll, sieht jedoch Verbesserungsbedarf. So würden nichteheliche Kinder teilweise zwar besser, jedoch den ehelichen Kindern noch immer nicht gleich gestellt.
Der Deutsche Juristinnenbund e.v. (djb) begrüßt das gesetzgeberische Ziel, alle ehelichen und nichtehelichen Kinder im gesetzlichen Erbrecht gleichzustellen. Der vom BMI vorgelegte Gesetzesentwurf sei sinnvoll, aber in einigen Punkten verbesserungsbedürftig.
Die Einführung der Nacherbenstellung auch für die nach dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder führe zwar zu einer Besserstellung, nicht jedoch zu einer vollständigen Gleichstellung. Nach wie vor ergebe sich durch die Regelung, dass eheliche Kinder neben der überlebenden Ehefrau Miterben seien, ein erbrechtliches Ungleichgewicht gegenüber den nichtehelichen Kindern.
Ein weiterer Kritikpunkt an dem Entwurf betrifft auch vorehelich geborene Kinder, deren erbrechtliche Verhältnisse sich zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung nach dem damaligen Recht der DDR richteten. Für diesen Personenkreis bedeute die beabsichtigte Gesetzesnovellierung sogar eine Schlechterstellung, da sie bislang als (Mit-) Erben und nunmehr als Nacherben eingesetzt seien.
Nachträgliche Korrektur: Der Gesetzesentwurf, zu dem der DJB Stellung nahm, ist ein solcher des Bundesministeriums der Justiz. Wir bitten, die zunächst fehlerhafte Meldung, es handele sich um einen solchen des Bundesministerium des Innern, zu entschuldigen.
Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/448 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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