Deutschland soll nach dem Willen der nordrhein-westfälischen Landesregierung ein neues deutsch-türkisches Abkommen zum Erb- und Familienrecht verhandeln. Das alte Nachlassabkommen von 1929 behindere Millionen Bürger mit türkischen Wurzeln und ihre Ehepartner, kritisierte Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) am Montag in Düsseldorf.
Geht es nach Kutschaty, sollen in Deutschland lebende Türken im Erbfall künftig zwischen deutschem und türkischem Recht - und damit auch dem Gerichtsstand - wählen können. Die gegenwärtige Rechtslage sei haarsträubend: Wenn ein in Deutschland lebender Türke sterbe, müsse seine Familie Erbschaftsstreitigkeiten persönlich in der Türkei ausfechten. Hinterlasse er eine Frau, von der er nach deutschem, aber noch nicht nach türkischem Recht geschieden gewesen sei, habe sie Anspruch auf sein Erbe.
Große Unstimmigkeiten gebe es neben dem Erb- auch beim Scheidungsrecht. So könne die Anerkennung eines deutschen Scheidungsbeschlusses in der Türkei bis zu fünf Jahre dauern und eine neue Ehe blockieren.
Falls die Bundesregierung nicht handelt, erwägt NRW eine Initiative über den Bundesrat. Die meisten der rund drei Millionen Bürger mit türkischem Hintergrund leben in NRW. Dort stellen sie die größte Ausländergruppe.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Erb- und Familienrecht: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9387 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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