Der DAV hat in einer Stellungnahme die geplante gesetzliche Regelung für einen De-Mail-Dienst als überflüssig kritisiert und vorgeschlagen, das Gesetzgebungsverfahren nicht weiter zu verfolgen.
Es bestehe grundsätzlich kein praktischer Bedarf für den Dienst, da über die elektronische Signatur bereits hinreichende Rechtssicherheit im Mailverkehr geschaffen werde.
Sinn und Zweck von De-Mail ist es, grundlegende Sicherheitsfunktionen für den sicheren Austausch elektronischer Nachrichten einfacher anwendbar zu machen. Das für die Zulassung des Projekts erforderliche Gesetz soll bis Ende 2010 verabschiedet sein.
Im Falle einer Weiterführung des Gesetzgebungsverfahrens plädiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) für eine ausschließliche Verwendung im öffentlichen Bereich. Nur hier könne ein staatliches Bedürfnis an besonderer Sicherheit die sehr komplizierten und sehr aufwändigen Regelungen sowie den zusätzlichen Verwaltungsaufwand rechtfertigen.
Elektronischer Schriftverkehr: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1066 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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