Immer mehr Frauen und Mädchen werden laut der Polizeilichen Kriminalstatistik zum Opfer von Gewalt. Kann der Einsatz elektronischer Fußfesseln hiergegen helfen? Die Debatte läuft, nun meldet sich die Bundesinnenministerin zu Wort.
Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen nimmt in Deutschland laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) stark zu. Wie eine Sonderauswertung zeigt, wurden im vergangenen Jahr 62.404 Mädchen und Frauen Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Dazu zählen etwa Vergewaltigung und sexuelle Nötigung.
Im Vorjahr zählten die Polizeibehörden 58.900 weibliche Opfer entsprechender Straftaten. Im Jahr 2015 waren der Polizei, was dieses Delikt betrifft, bei dem von einem großen Dunkelfeld auszugehen ist, 32.460 weibliche Opfer bekannt geworden. Über die Sonderauswertung hatte zuerst Bild berichtet.
Eine deutliche Zunahme gab es 2023 den Angaben zufolge auch bei der Zahl der weiblichen Opfer von Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Bei diesen Delikten, zu denen unter anderem die Zwangsprostitution gehört, wurden demnach im vergangenen Jahr Fälle mit mehr als 148.000 weiblichen Opfern aktenkundig. Zum Vergleich: Im Vorjahr zählte die Polizei hier bundesweit rund 134.000 weibliche Opfer. Im Jahr 2013 waren rund 106.000 Frauen und Mädchen betroffen.
In diesem Zusammenhang ist die Debatte um die elektronische Fußfessel als Maßnahme ins Rollen gekommen, in der bereits mehrere Innenpolitiker ein probates Mittel zur Verhinderung (weiterer) Gewaltdelikte sehen.
Faeser wünscht sich "viel entschlosseneres Handeln"
"Die gestiegene Gewalt gegen Frauen ist unerträglich und fordert ein noch viel entschlosseneres Handeln", kommentiert Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Zahlen. Die SPD-Politikerin sagt: "Wir brauchen harte Strafen, die elektronische Fußfessel und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings." Wer ein solches Training verweigere, müsse dann empfindliche Sanktionen erhalten. Es sei gut, dass das verpflichtende Anti-Gewalt-Training, das sich in Österreich bewährt habe, nun Teil des von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurfs zur Reform des Kindschaftsrechts sei.
Faeser hatte bereits bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern im Juni gesagt, Verbote für Täter, die Wohnung zu betreten und sich der von Gewalt betroffenen Frau zu nähern, müssten "konsequent durchgesetzt und engmaschig kontrolliert werden". Dazu sei sie bereits im Austausch mit Buschmann. Außerdem sollten Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden, wofür sich Buschmann im August bereits offen gezeigt hatte. Hessen hatte insoweit auf Spanien als Vorbild verwiesen, LTO berichtete hier.
Das BMI setze sich innerhalb der Bundesregierung dafür ein, dass das Gewaltschutzgesetz um die Möglichkeit der Anordnung von "verpflichtender Täterarbeit" und elektronischer Aufenthaltsüberwachung ergänzt werde, sagte eine Sprecherin. Zur elektronischen Fußfessel sei man mit dem für das Gesetz zuständigen Justizressort in engem Austausch.
Das BMJ hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu der Frage eingerichtet, die sich am 1. Juli erstmals getroffen hat. Das Bundesverfassungsgericht hält den Einsatz der elektronischen Fußfessel für in bestimmtem Rahmen für verfassungskonform.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Faeser befürwortet elektronische Fußfessel: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55696 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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