Im Rechtsstreit um die Elbvertiefung hat das BVerwG am Montag den Antrag auf Zwischenentscheidung der Naturschutzverbände Bund und Nabu abgelehnt. Ziel des Antrags war es, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe bis zur gerichtlichen Entscheidung über den einstweiligen Rechtsschutzantrag im Wege einer Zwischenentscheidung vorläufig anzuordnen.
Die Leipziger Richter begründeten ihren ablehnenden Beschluss damit, dass die Antragsteller weder dargelegt hätten, dass durch die vorgezogene Baufeldräumung ein effektiver Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss vereitelt werde, noch hätten sie dargetan, dass von dieser Maßnahme dauerhafte, nachteilige Auswirkungen auf Umweltschutzgüter ausgingen (Beschl. v. 20.08.2012, Az. 7 VR 7.12).
Die Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutzantrag wird für den 8. November 2012 erwartet.
age/LTO-Redaktion
BVerwG zur Elbvertiefung: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6884 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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