Bei der Entscheidung über die Einbürgerung darf das Verhalten eines Ausländers berücksichtigt werden, das Gegenstand eines eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens war. Dies hat das BVerwG in Leipzig am Dienstag entschieden.
Nach Auffassung der Richter ist das im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) weit gefasste registerrechtliche Verwertungsverbot zwar grundsätzlich auch bei der Entscheidung über einen Einbürgerungsantrag zu beachten. Auch sind Ausnahmen hiervon nur in den im BZRG ausdrücklich geregelten Fällen zulässig. Allerdings erstreckt sich das Verwertungsverbot von vornherein nur auf solche Taten, wegen deren der Ausländer strafrechtlich verurteilt wurde. Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens hindert die Verwertung der zugrunde liegenden Tat nicht, weshalb diese bei der Entscheidung über die Einbürgerung zu berücksichtigen ist.
Mit diesem Urteil vom 20. März (Az. 5 C 1.11) wies das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Revision eines türkischen Staatsangehörigen zurück. Die Generalbundesanwaltschaft hatte im März 1989 wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Ihm wurde vorgeworfen, für die als terroristische Vereinigung eingestufte Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) von 1988 bis Februar 1994 Pässe gefälscht zu haben. Wegen geringer Schuld stellte die Generalbundesanwaltschaft das Verfahren jedoch ein. Gleichwohl lehnte die Stadt Köln den im Juli 1997 gestellten Einbürgerungsantrag mit der Begründung ab, der Mann sei ein aktives hochrangiges Mitglied der PKK.
Widerspruch, Klage und Berufung des Mannes blieben ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte ausgeführt, die Einbürgerung sei kraft Gesetzes ausgeschlossen, weil der Kläger durch sein Verhalten extremistische Bestrebungen unterstützt habe. Er habe auch nicht glaubhaft gemacht, sich von der früheren Unterstützung der PKK abgewandt zu haben.
Auch vor dem höchsten Verwaltungsgericht in Leipzig konnte er nun nicht erfolgreich gegen die Ablehnung seiner Einbürgerung vorgehen.
plö/LTO-Redaktion
BVerwG zur Einbürgerung: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5841 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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