Der 2. Strafsenat des BGH hat in der soeben verkündeten und mit Spannung erwartenten Sterbehilfe-Entscheidung den angeklagten Fachanwalt für Medizinrecht freigesprochen.
Der Fachanwalt für Medizinrecht hatte seiner Mandantin dazu geraten, die künstliche Ernährung der Mutter zu beenden, weil diese keine lebensverlängernden Maßnahmen wollte.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung hatte auch die Staatsanwaltschaft beantragt, den angeklagten Anwalt freizusprechen. Es folgte eine offene Diskussionsrunde zwischen allen Verhandlungsbeteiligten, innerhalb derer auch die Richter des 2. Strafsenats deutlich machten, gestützt auf den Willen des Patienten den Angeklagten freisprechen zu wollen. Über die Gründe für einen solchen Freispruch bestand hingegen noch keine Einigkeit.
Die Bundesrichter waren sich möglicher Konsequenzen der von ihnen beabsichtigten und angekündigten Grundsatzentscheidung bewusst. Vor allem sahen sie einen Widerspruch zwischen dem Patientenverfügungsgesetz einerseits und der Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen andererseits.
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Erlaubte und verbotete Wege, den Patientenwillen durchzusetzen
Eilmeldung: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/816 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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