Schweizer Recht verstößt gegen EMRK: Erwerb von tödlichen Medikamenten nicht klar geregelt

14.05.2013

Grundsätzlich kann man in der Schweiz ein tödliches Medikament auf Rezept kaufen. Allerdings ist nicht ausreichend geklärt, wann dies rechtmäßig ist, so der EGMR am Dienstag. Dies verstoße gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der EMRK.

Geklagt hatte eine Frau, die alt und schwach ist, aber an keiner Krankheit leidet, die zum Erwerb eines tödlichen Medikaments berechtigt. Die 1931 geborene Schweizerin hat seit mehreren Jahren den Wunsch zu sterben, da sie zunehmend unter physischen und psychischen Aussetzern leidet. Da sie bisher keinen Arzt fand, der ihr ein Medikament zur Selbsttötung verschreiben wollte, wandte sie sich an das Schweizer Gesundheitsamt, das ihr Begehren zurückwies.

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rügte sie nun die Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Straßburger Richter gaben ihr Recht, soweit das Schweizer Recht keine ausreichend klaren Kriterien vorsieht, wann der Erwerb eines solchen Medikaments rechtmäßig ist (Az. 67810/10).

Nicht Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die Behörden der Frau die Erlaubnis zum Erwerb des tödlichen Medikaments hätten erteilen sollen. Hierzu hält sich der EGMR, wie zuvor bereits in einem ähnlich gelagerten Fall in Deutschland, zurück. Nach seiner Auffassung ist es Sache der Mitgliedstaaten, ob und in welchem Umfang sie die Sterbehilfe legalisieren wollen.

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schweizer Recht verstößt gegen EMRK: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8724 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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