Der EGMR hat Italien zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften aufgefordert. Es verstoße gegen das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, wenn homosexuelle Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt würden, urteilte der Gerichtshof am Dienstag.
Italien ist eines der wenigen EU-Länder, in denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt sind. Die sozialdemokratisch geführte Regierung von Matteo Renzi will keine Homo-Ehe, dafür aber bis Jahresende die eingetragene Lebenspartnerschaft durchsetzen. Bisher scheiterten die Pläne aber am Protest der Opposition und der katholischen Kirche, die in Italien traditionell starken Einfluss hat. Geklagt hatten drei schwule italienische Paare.
Die Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sind der Auffassung, dass die derzeitige Rechtslage Homosexuellen zu wenig Schutz biete und nicht verlässlich genug sei. In den wenigen Gemeinden, in denen eine Eintragung der Beziehung möglich sei, habe dies rein symbolischen Wert. "In Ermangelung der Ehe ist die Option einer nichtehelichen oder eingetragenen Partnerschaft der angemessenste Weg für gleichgeschlechtliche Paare wie die Beschwerdeführer, damit ihre Beziehung legal anerkannt wird", hieß es weiter (Oliari u.a. gegen Italien, Az. 18766/11 und 36030/11).
dpa/mbr/LTO-Redaktion
EGMR verurteilt Italien: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16307 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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