Ein "Punk-Gebet" gegen Präsident Putin in einer Moskauer Kathedrale - diese Aktion brachte Aktivistinnen von Pussy Riot Gefängnisstrafen ein. Der EGMR rügte gleich mehrere Grundrechtsverstöße und sprach den Frauen eine Entschädigung zu.
Mit der Verurteilung von drei Mitgliedern der Protest-Punkband Pussy Riot hat Russland deren Menschenrechte einem Urteil zufolge gleich mehrfach verletzt. Russland muss den Aktivistinnen nun Entschädigung zahlen, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag entschied (Beschwerde-Nr. 38004/12).
Nach der Aufführung eines "Punk-Gebets" in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale hatten russische Richter die Aktivistinnen im Jahr 2012 zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt - wegen Rowdytums aus religiösem Hass. Eine der Frauen kam wenige Monate nach dem Urteilsspruch auf Bewährung frei. Im Dezember 2013 wurden die anderen beiden begnadigt. Ein Moskauer Gericht stufte das "Punk-Gebet" als extremistisch ein und verbot es.
Die Straßburger Richter hielten die Gefängnisstrafen für unzulässig. Sie seien hauptsächlich mit der bunten Kleidung der Aktivistinnen begründet worden und damit, dass die Frauen in der Kirche vor dem Altar mit den Armen gewunken, mit ihren Beinen in die Luft getreten und Kraftausdrücke gebraucht hätten. Den Text des "Punk-Gebets" hätten die russischen Behörden dagegen gar nicht beachtet. Darin protestiert Pussy Riot gegen die Wiederwahl von Präsident Wladimir Putin. Es werde aber nicht zu Gewalt oder Hass aufgerufen, so der Gerichtshof. Nur dann wäre es demnach angemessen gewesen, die Meinungsfreiheit der Frauen in Form einer strafrechtlichen Verurteilung zu beschneiden.
Demütigung im Gerichtssaal
Außerdem wirft der Gerichtshof Russland vor, die Frauen während ihres Prozesses gedemütigt zu haben. Die Frauen mussten in von Sicherheitsleuten abgeschirmten Glaskästen aussagen und wurden zudem von einem Hund bewacht. Russische Richter hätten außerdem die fünf Monate lange Untersuchungshaft der Frauen unzureichend begründet.
Russland muss nun je 16.000 Euro Schmerzensgeld an zwei der Frauen zahlen, der anderen stehen nach der Entscheidung 5.000 Euro zu. Außerdem haben die drei Aktivistinnen Anspruch auf 11.760 Euro Schadenersatz. Das russische Justizministerium behielt sich vor, gegen das Urteil vorzugehen. Man habe dafür drei Monate Zeit, hieß es.
Die kremlkritische Punkband Pussy Riot inszeniert immer wieder künstlerische Aktionen an öffentlichen Orten. Seit ihrer Freilassung sind die Aktivistinnen international unterwegs und kritisieren weiter die Politik des russischen Präsidenten. Zwei von ihnen wurden unterdessen bei anderen Auftritten festgenommen, aber nach kurzer Zeit wieder freigelassen. Andere Mitglieder sorgten mit einer Flitzer-Aktion beim Fußball-WM-Finale in Moskau für Aufsehen und wurden zu 15 Tagen Arrest verurteilt.
dpa/acr/LTO-Redaktion
EGMR zur Gefängnisstrafe für "Pussy Riot": . In: Legal Tribune Online, 17.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29813 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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