Der prokurdische türkische Politiker Demirtaş sitzt immer noch in Haft, obwohl der EGMR die Haftentlassung bereits angeordnet hat. Die Große Kammer bestätigte die Entscheidung nun und verurteilt die Türkei zu Entschädigungszahlungen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die sofortige Freilassung des prokurdischen Politikers Selahattin Demirtaş aus der Haft in der Türkei angeordnet. Das entschied die Große Kammer des Straßburger Gerichts am Dienstag (Beschwerdenummer 14305/17). Das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Freiheit und Sicherheit seien unter anderem verletzt worden, urteilte das Gericht. Die Türkei müsse Demirtaş zudem insgesamt 60.400 Euro zahlen, für Vermögensschäden, immaterielle Schäden sowie Ausgleich für Kosten und Ausgaben.
Der Anwalt des Politikers, Mahsuni Karaman, nannte die Entscheidung "historisch". Sie sei endgültig und verbindlich und Demirtas müsse sofort freigelassen werden, schrieb er auf Twitter. Damit sei zudem registriert worden, dass sein Mandant "vier Jahre lang aus politischen Gründen als Geisel gehalten wurde."
Demirtaş (47) ist ehemaliger Vorsitzender der prokurdischen Partei HDP. Anfang November 2016 waren er und seine damalige Co-Chefin Figen Yüksekdag verhaftet worden. Zuvor war die Immunität von Demirtaş als Abgeordneter aufgehoben geworden. Gegen den Politiker laufen zahlreiche Prozesse. Im sogenannten Hauptverfahren ist Demirtaş unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation angeklagt.
Demirtaş's Inhaftierung während des Referendums für ein Präsidialsystem in der Türkei 2017 und der Präsidentschaftswahlen 2018 habe den konkreten Zweck gehabt, Pluralismus zu unterdrücken und die Freiheit der politischen Debatte einzuschränken, erklärte der EGMR nun in seinem Urteil.
Bereits 2018 hatte das Straßburger Gericht die Freilassung des Politikers angeordnet, weil die lange Untersuchungshaft ungerechtfertigt sei. Die Türkei setzte das Urteil aber nicht um. Der Fall landete vor der Großen Kammer des EGMR, also vor der höchsten Instanz des Straßburger Gerichts.
Inzwischen liegt auch ein neuer Haftbefehl gegen Demirtaş vor. Ein diesbezüglicher Antrag des Politikers beim EGMR ist nach Angaben des Gerichts noch anhängig. Die Türkei als Mitglied des Europarats muss Urteile des EGMR umsetzen.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
EGMR ordnet zum zweiten Mal Haftentlassung an: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43816 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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