Edathy-Untersuchungsausschuss: Die Suche nach dem Leck

16.10.2014

Am Mittwoch befragte der Untersuchungssausschuss des Bundestags Mitarbeiter des Bundeskriminalamts dazu, ob und von wem der Abgeordnete Edathy vor den Ermittlungen gegen ihn gewarnt worden ist. Eine Antwort erhielt der Ausschuss zwar nicht - aber möglicherweise verrät Edathy es bald selbst.

Im Februar 2014 hatte der damalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy sein Mandat niedergelegt. Erst danach durchsuchte die Staatsanwaltschaft seine Wohnung in Hannover. Für viele steht daher fest, dass der Politiker im Vorfeld vor den Ermittlungen gegen ihn gewarnt wurde. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages ist derzeit um Aufklärung bemüht. Die Chancen, dass dies gelingt, stehen jedoch schlecht.

Am Mittwoch befragte der Ausschuss drei Zeugen, allesamt Mitarbeiter des Bundeskriminalamts (BKA). Anhaltspunkte für ein Leck bei den ermittelnden Behörden hätten sich aus den Aussagen allerdings nicht ergeben, teilte der Bundestag am Donnerstag mit.

Ausgeschlossen ist diese Vermutung damit aber wohl nicht. Denn in der Befragung wurde auch deutlich, dass Ermittler in ganz Deutschland Dokumente erhalten hätten, in denen der Name Edathy erwähnt wurde. Eine in der Sache Edathy zuständigen Kommissarin gab an, Mitte Oktober 2013 eine Liste mit 136 Kunden des kanadischen Kinderporno-Vertriebs an alle 16 Landeskriminalämter (LKA) geschickt zu haben. Ein Vorgang, den ihre Vorgesetzten vor dem Ausschuss aus ermittlungstechnischen Gründen als sinnvoll beschrieben.

Liste mit Edathy landete schon Anfang 2013 bei der Staatsanwaltschaft Mainz

Bis dahin sei es unbemerkt geblieben, dass es sich bei Sebastian Edathy um einen Bundestagsabgeordneten handelte. Auf diese Tatsache hatte erst später das LKA Niedersachsen aufmerksam gemacht. In der Folge seien die BKA-Spitze, der damalige Staatssekretär im Bundesinnenministerium Klaus-Dieter Fritsche und verschiedene Dienststellen der niedersächsischen Polizei und Justiz mit dem Fall betraut worden.

Wie sich ebenfalls herausstellte, sei eine weitaus umfassendere Liste mit Kundennamen des kanadischen Anbieters - auch darunter der Name Edathy - bereits im Januar 2013 an die Staatsanwaltschaft Mainz übergeben worden. Weil auch der Name eines BKA-Kollegen in der Liste auftauchte, habe man schnell reagieren müssen und die Dokumente unbearbeitet nach Mainz weitergeleitet.

Wie und durch wen Sebatian Edathy schließlich von den Ermittlungen gegen ihn erfahren hatte, dürfte nach diesen Erkenntnissen im Verborgenen bleiben. Möglich sei aber, dass er durch eine Pressemitteilung der kanadischen Polizei vom 14. November 2013 von dem Verfahren gegen den Kinderporno-Vertrieb gelesen und daraus seine Schlüsse gezogen habe.

Aufschluss könnte vor allem Edathy selbst geben. Der Ausschuss hat ihn am Mittwoch durch Beschluss vorgeladen. Am 18. Dezember soll er aussagen.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Edathy-Untersuchungsausschuss: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13508 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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