Einstimmig hat der Bundesrat am Freitag einer Änderung des Grundgesetzes zugestimmt, die den Rechtsschutz politischer Vereinigungen im Vorfeld von Bundestagswahlen verbessert. Sie eröffnet Vereinigungen, die nicht als Parteien anerkannt wurden, eine Beschwerdemöglichkeit vor dem BVerfG.
Erkennt der Bundeswahlausschuss eine Vereinigung nicht als Partei an, so gibt es gegen diese Entscheidung bisher keinen Rechtsbehelf.
Auch die nach der Wahl stattfindende Wahlprüfung durch den Bundestag und die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben lediglich die Gültigkeit der Wahl zum Gegenstand. Beschwerden nicht als Parteien anerkannter Vereinigungen wurden darum bisher zurückgewiesen oder verworfen, wenn sie sich nicht auf die Mandatsverteilung ausgewirkt haben können.
tko/LTO-Redaktion
Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung zu: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6405 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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