Rheinland-Pfalz schließt ein Pilotprojekt zum Einsatz eines Drogenscanners in Justizvollzugsanstalten erfolgreich ab und weitet es aus. Zehn weitere Bundesländer wollen jetzt nachziehen und ebenfalls Tests bei Gefangenen durchführen.
Bereits mehr als 500 Mal hat ein Drogenscanner in rheinland-pfälzischen Gefängnissen Treffer gelandet. Meistens seien neue psychoaktive Stoffe wie synthetische Cannabinoide aufgespürt worden, sagte der Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wittlich, Jörn Patzak, der Deutschen Presse-Agentur. Aber auch klassische Drogen, zum Beispiel Amphetamine, seien dabei gewesen. Die Drogen kämen meist per Post, seien auf Papier geträufelt und fürs bloße Auge kaum sichtbar.
Der Scanner war im Sommer 2018 in Wittlich als bundesweit einmaliger Detektor an den Start gegangen. Seit Herbst 2019 ist er mobil in allen zehn Haftanstalten im Bundesland im Einsatz. Jetzt bekommt er Verstärkung: Gerade habe Rheinland-Pfalz ein zweites Gerät für den Einsatz im Vollzug angeschafft, sagte Patzak. Es solle in Kürze in der JVA Diez angesiedelt sein.
Zuvor müssten die Mitarbeiter, die das Gerät bedienten, in Wittlich noch geschult werden. Die JVA Diez werde dann zudem mobil einen Teil der JVAen im Land für Tests übernehmen. "Es macht Sinn, dass wir jetzt mit einem zweiten Gerät die Kontrollzyklen noch erhöhen", sagte Patzak, der die landesweit größte JVA leitet. Ein Scanner steht zudem seit Projektbeginn beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, wo der Aufbau der Datenbank mit den festgestellten Substanzen erfolgt.
Von den bisherigen insgesamt 509 Treffern bis Ende 2022 im Land entfielen 197 auf die JVA Wittlich. Das Projekt des Scanners inklusive Datenbank habe bundesweit Schule gemacht, sagte Patzak. Insgesamt zehn Bundesländer seien inzwischen mit im Boot. Weitere Bundesländer und auch europäische Nachbarländer hätten Interesse signalisiert. "Das zeigt, dass es überall ein Problem ist."
dpa/cp/LTO-Redaktion
Pilotprojekt mit Drogenscanner: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51010 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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