Staatsangehörigkeitsrecht: Opposition fordert Abschaffung der Optionspflicht

14.03.2013

In Deutschland geborene Kinder mit ausländischen Eltern müssen sich mit Eintritt der Volljährigkeit entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die der Eltern haben wollen. Diese Optionspflicht wollen Grüne, SPD und Linke abschaffen. Bei Experten, die der Innenausschuss anhörte, herrscht dagegen Uneinigkeit

Als "integrationspolitisch kontraproduktiv und verfassungsrechtlich bedenklich" nannte die Fraktion der Grünen das derzeit geltende Optionsprinzip, wonach ein in Deutschland geborenes Kind mit ausländischen Eltern mit Eintritt der Volljährigkeit entweder die deutsche oder die Staatsangehörigkeit der Eltern wählen muss. Der Volljährige hat fünf Jahre Zeit für diese Entscheidung. Wenn er sich nicht bis zum 23. Geburtstag entscheidet, verliert er die deutsche Staatsangehörigkeit.

Das Verfahren belaste die Behörden in unnötig, so die Grünen. Sie wollen die Optionspflicht abschaffen und hatten hierzu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, über den am Mittwoch der Innenausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit Experten diskutierte.

Auch die Sozialdemokraten forderten die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Optionsmodells zu erarbeiten. Betroffene sollten beide Staatsangehörigkeiten behalten dürfen. Außerdem sollte auch bei einer Einbürgerung die alte Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgegeben werden müssen. Die Linke fordert zusätzlich, die Voraussetzungen für die Einbürgerungen umfassend zu erleichtern. Nach fünfjährigem Aufenthalt in Deutschland solle grundsätzlich ein Ansoruch auf einen deutschen Pass bestehen.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Abschaffung der Optionspflicht gefordert wird. Im Herbst 2011 hatte Baden-Württemberg eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht, die dort jedoch keine Mehrheit fand.

Optionspflicht ein Integrationshindernis?

Bei Rechtsexperten herrschte dagegen keine Einigkeit. Gegner der Optionspflicht, wie Thomas Groß von der Universität Osnabrück, verwiesen auf verfassungsrechtliche Fragen. Das Staatsangehörigkeitsrechts toleriere in anderen Bereichen Mehrstaatigkeit weitgehend. Für die Optionspflicht fehle es an einer sachlichen Rechtfertigung. Sie führe zu einer Gerechtigkeitslücke. Daneben wird teilweise auf den hohen Verwaltungsaufwand hingewiesen, den die Regelung verursache.

Befürworter der Optionspflicht sehen eher in der Mehrstaatigkeit ein Problem. Es sei nicht integrationsfreundlich, dass etwa türkische Optionspflichtige nach Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland in der Türkei weiter zum Wehrdienst herangezogen werden können, so Kay Hailbronner von der Universität Konstanz. Der Entscheidungszwang beim Optionsrecht verfolge das bewährte Ziel "Staatsangehörigkeit nach Integration".

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Staatsangehörigkeitsrecht: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8324 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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