Gesetzentwurf zu Sterbehilfe: Streit um Straffreiheit bei Ausnahmefällen

06.08.2012

Der Gesetzentwurf des Justizministeriums zur Sterbehilfe wird in der Bundesregierung kontrovers diskutiert. Während Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) für Verständnis warb, wies der Patientenbeauftragte der Regierung, Wolfgang Zöller (CSU), den umstrittenen Vorstoß zurück.

Der Gesetzentwurf aus dem FDP-geführten Justizministerium sieht vor, dass auch Ärzte und Pfleger in Ausnahmefällen Sterbehilfe straffrei unterstützen dürfen. Dies soll immer dann der Fall sein, wenn sie dem Patienten seit langem besonders nahe stehen. Dies wird von Ärztefunktionären und Patientenschützern heftig kritisiert.

Minister Bahr betonte in der Tageszeitung Passauer Neue Presse: "Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, Ärzte zu Sterbehelfern zu machen." Vieles in der Debatte werde bewusst missverstanden. Es solle ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, "damit die Sterbehilfe eben nicht zum Geschäftsmodell wird". Bahr teilt nicht die Sorge, dass es durch die Neuregelung zu einem Dammbruch kommen könnte. "Der Gesetzentwurf hat ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe zum Ziel. Das wäre ein großer Fortschritt, denn ein solches Verbot hat es bisher nicht gegeben", so der Minister.

Dennoch müsse man berücksichtigen, dass es Krebspatienten oder andere Sterbenskranke gebe, die ihre Angehörigen oder ihre Begleiter in Suizid-Überlegungen einbezögen. "Das sollten wir zur Kenntnis nehmen", sagte Bahr.

Der Patientenbeauftragte Zöller sagte den Zeitungen der WAZ-Gruppe: "Das Gesetz wird so nicht kommen." Er fügte hinzu: "Es würde reichen, die gewerbliche Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen." Alle anderen Ausnahmen führten zu mehr Rechtsunsicherheit, meinte Zöller mit Blick auf die Regel, wonach Ärzte in Ausnahmefällen die Sterbehilfe unterstützen können. "Stattdessen müssten wir in Deutschland wesentlich mehr investieren, damit todkranke Menschen schmerzfrei und in Würde sterben können."

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzentwurf zu Sterbehilfe: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6774 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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