Doppelt ausgeübtes Wahlrecht: Verfahren gegen di Lorenzo eingestellt

19.11.2014

Freimütig hatte der Chefredakteur der Zeit in der Talkshow von Günther Jauch eingeräumt, bei der Europawahl zweimal gewählt zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen wegen des Verdachts der Wahlfälschung eingestellt – wegen geringer Schuld und gegen eine "namhafte" Auflage.

Bei der Europawahl hatte er gleich zweimal abgestimmt, deswegen hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo wegen des Verdachts der Wahlfälschung ermittelt. Nun wurde das Verfahren vorläufig eingestellt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der dpa am Dienstagabend sagte. Sie bestätigte damit einen Bericht des Hamburger Abendblatts.

Das Verfahren sei wegen geringer Schuld und gegen eine "namhafte" finanzielle Auflage vorläufig beendet worden. Die Höhe der Zahlung, die die Lorenzo leisten muss, wollte sie nicht nennen.

Di Lorenzo hatte in der ARD-Sendung "Günther Jauch" Ende Mai berichtet, dass er bei der Europawahl zweimal gewählt hatte - einmal als italienischer Staatsbürger im Konsulat des Landes in Hamburg, und ein zweites Mal als Bundesbürger in einer Grundschule der Hansestadt. Er hätte aber nach dem Europawahlgesetz nur einmal wählen dürfen. Direkt am Tag nach der Sendung hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Doppelt ausgeübtes Wahlrecht: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13852 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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