Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. hat gegen mehrere Mitarbeiter der Deutschen Bank Anklage wegen des Verdachts der bandenmäßigen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Handel von Luftverschmutzungsrechten erhoben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. legt in einer 865-seitigen Anklageschrift sieben derzeitigen und einem ehemaligen Mitarbeiter der Deutschen Bank schwere Steuerhinterziehung zur Last. Die Männer sollen sich in der Zeit von September 2009 bis Februar 2010 arbeitsteilig als Mitglieder einer Bande an einem Umsatzsteuerkarussell im Zusammenhang mit dem Handel von Rechten zum Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2 –Emissionszertifikate) beteiligt haben, teilten die Ermittler am Donnerstag mit. Es geht nach Mitteilung der Behörde um einen Schaden von 220 Millionen Euro.
Bei einem Umsatzsteuerkarussell werden im großen Stil Güter oder Rechte von Gesellschaften im Bundesgebiet aus dem Ausland bezogen und die Zertifikate sodann über eine Kette zwischengeschalteter Unternehmen im Inland weiterveräußert, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen. Die jeweils letzte Gesellschaft in der Kette veräußert die CO2-Zertifikate wieder ins Ausland und bekommt hierfür die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet, die jedoch tatsächlich nie gezahlt wurde.
Die Deutsche-Bank-Mitarbeiter aus unterschiedlichen Abteilungen halfen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft von September 2009 bis Februar 2010, ein solches Umsatzsteuerkarussell am Laufen zu halten. Sie sollen zunächst die aus Umsatzsteuerbetrugsketten herrührenden CO2- Emissionszertifikate unterhalb des Marktpreises angekauft haben. Interne Kontrollgremien der Bank sollen sie unvollständig über Verdachtsmomente gegenüber Handelspartnern informiert haben. Anschließend sollen sie bewirkt haben, dass die Deutsche Bank nach dem Verkauf der Zertifikate inhaltlich unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgab. Infolgedessen sei Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 220 Millionen Euro hinterzogen worden.
Der ranghöchste unter den Angeschuldigten, ein 64 Jahre alter Teamleiter, ist inzwischen im Ruhestand, die sieben anderen Beschuldigten wurden im Laufe des Verfahrens von der Bank suspendiert.
Die Deutsche Bank im Visier der Behörden
Im Lauf der Ermittlungen hat die Deutsche Bank die zu Unrecht in Anspruch genommenen Vorsteuern an die Finanzverwaltung zurückerstattet. Zu den laufenden Ermittlungen erklärte das Unternehmen: "Unsere Untersuchung des CO2-Sachverhalts dauert an und sie umfasst alle relevanten Fakten, die in Frage kommen". Das Geldhaus kooperiere mit den entsprechenden Behörden.
Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt in dem Komplex nach eigenen Angaben darüber hinaus weiterhin gegen 15 Deutsche-Bank-Mitarbeiter, drei Verfahren wurden nach Angaben eines Justizsprechers gegen Geldzahlung eingestellt. Es gab auch bereits Urteile gegen einzelne Täter außerhalb der Bank.
Öffentlich geworden war der Fall durch eine Razzia bei der Deutschen Bank im April 2010. Nach einer weiteren, aufsehenerregenden Durchsuchung der Zentrale in Frankfurt kurz vor Weihnachten 2012 wurde bekannt, dass auch Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen und der Finanzvorstand des Dax-Konzerns, Stefan Krause, ins Visier der Ermittler geraten waren. Die beiden Manager hatten die - später korrigierte - Steuererklärung des Instituts für das Jahr 2009 unterschrieben. Im Frühjahr 2015 hatte die Deutsche Bank erklärt: "Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat der Deutschen Bank bestätigt, dass die von der Bank am 24. April 2015 übergebenen Unterlagen in der CO2-Untersuchung keinen Anlass für die Eröffnung von Ermittlungsverfahren gegen Vorstände geben."
dpa/ahe/LTO-Redaktion
Steuerhinterziehung mit CO2-Rechten: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16594 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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