Rechtsstaat-Debatte um Sami A.: NRW-Innen­mi­nister bedauert Äuße­rung

17.08.2018

In der Debatte um die rechtswidrige Abschiebung von Sami A. steht auch NRW-Innenminister Herbert Reul mächtig unter Beschuss. Am Freitag ruderte er zurück und entschuldigte sich für seine Gerichtsschelte – es sei alles ein Missverständnis.

In der Rechtsstaat-Debatte um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. rudert NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) nach scharfer Kritik an seinen Äußerungen zurück. Er entschuldigte sich am Freitag nach seiner öffentlichen Gerichtsschelte. Ihm sei inzwischen klar geworden, dass seine heftig umstrittene Äußerung über Gerichtsentscheidungen, die möglicherweise nicht im Einklang mit dem Rechtsempfinden der Bürger stünden, "missverstanden werden konnte", erklärte Reul in einer Mitteilung. "Das bedaure ich."

Reul hatte am Mittwoch gesagt: "Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen". Er bezweifele, dass das im Fall Sami A. geschehen sei, meinte er weiter.

Für seine Aussagen war Reul scharf kritisiert und von Teilen der Opposition zum Rücktritt aufgefordert worden. Deutliche Kritik übte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD): "Wenn ein Landesinnenminister darüber hinaus Richterinnen und Richter auffordert, ihre Entscheidungen am Rechtsempfinden der Bevölkerung zu orientieren, offenbart das ein befremdliches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit", sagte sie dem Tagesspiegel (Samstag). 

BMI kann "operativ nichts tun"

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte in Berlin mit Blick auf die Abschiebe-Affäre um Sami A., Entscheidungen unabhängiger Gerichte seien zu akzeptieren. Und sie müssten auch umgesetzt werden. "Daran arbeiten wir jetzt zusammen mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen als Bundesregierung, und wo geboten natürlich auch zusammen mit Tunesien."

Währenddessen hat das Bundesinnenministerium Vorwürfe aus Nordrhein-Westfalen im Fall Sami A. zurückgewiesen. "Operativ konnten wir nichts tun", sagte eine Ministeriumssprecherin in Berlin. "Dennoch, wir haben beraten, wir haben den Vorgang begleitet, so kann man es durchaus sagen, und zwar durchaus auch ständig."

Abschiebungen sind Ländersache. Allerdings wäre es bei Sami A. Sache des Außenministeriums gewesen, vor der Abschiebung auf Bitten des Innenministeriums eine Zusicherung aus Tunesien einzuholen, dass dem Extremisten dort keine Folter drohe. NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) hatte am Donnerstag gesagt, er sei "zutiefst enttäuscht", dass Innenminister Horst Seehofers (CSU) "vollmundigen Ankündigungen, das zur Chefsache zu machen", keine Taten gefolgt seien. 

SPD-Fraktion will Sondersitzung im Rechtsausschuss beantragen

Die von den NRW-Gerichten als Voraussetzung für eine Abschiebung A.s geforderte Zusicherung Tunesiens, dass ihm dort keine Folter drohe, liegt offenbar immer noch nicht vor. Generell könne er sagen, "dass üblicherweise eine diplomatische Zusicherung immer auf Grundlage eines gesetzlichen Maßgabebeschlusses eingeholt wird, in dem das Gericht genau festlegt, wie der Inhalt der geforderten Zusicherung auszusehen hat", erläuterte ein Sprecher. "Dies ist im Fall von Sami A. bisher nicht erfolgt."

Die SPD-Fraktion im NRW-Landtag kündigte an, eine Sondersitzung des Rechtsausschusses mit Justizminister Peter Biesenbach (CDU) zu beantragen. "Wenn die Präsidentin des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs von einem Konflikt zwischen den Staatsgewalten spricht, ist das ein in der Geschichte der Bundesrepublik einmaliger Vorgang", sagte Fraktionschef Thomas Kutschaty laut Mitteilung nach einer entsprechenden Kritik von Gerichtspräsidentin Ricarda Brandts.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Rechtsstaat-Debatte um Sami A.: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30413 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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