Lauterbach stellt Pläne für den Herbst vor: Masken statt Lock­down

von Katharina Uharek und Dr. Markus Sehl

03.08.2022

Der Bundesgesundheitsminister hat die Schutzmaßnahmen vorgestellt, die vom kommenden Oktober bis April gelten sollen. Vorbereitung, Verhältnismäßigkeit, Vulnerabilität: An den "Drei V" soll sich das Corona-Schutzkonzept orientieren.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben unter Beteiligung des Bundeskanzleramtes einen Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erarbeitet. Im Herbst und Winter sei mit einem saisonalen Anstieg der COVID-19-Fälle zu rechnen, hieß es dazu auf der Pressekonferenz am Mittwoch. Damit drohe erneut eine gesteigerte Belastung des Gesundheitssystems und der sonstigen kritischen Infrastrukturen.

"Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Coronawinter vorbereitet sein. Dafür haben wir einen 7-Punkte-Plan entwickelt. Die jetzt vereinbarten Anpassungen des IfSG sind Teil dieses Plans zur Umsetzung der Corona-Herbststrategie", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Eine Impfkampagne mit neuen Impfstoffen, Pandemieradar mit tagesaktuellen Daten, Test-und Behandlungskonzepte, Schutzkonzepte für Pflegeheime und ein rechtssicherer Rahmen für Schutzmaßnahmen: "Damit können wir arbeiten", sagte Lauterbach.

Mit einem entsprechenden IfSG-Stufenmodell gebe man Bund und Ländern rechtssichere Werkzeuge zur Pandemievorsorge an die Hand. Dazu gehöre etwa der bundesweite Einsatz von Masken und zielgerichtetes Testen für besonders gefährdete Personen. Ab 1. Oktober 2022 können die Länder demnach wieder die Maskenpflicht in den Innenräumen vorsehen. "Wenn die Situation es gebietet, gilt auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und es kommt zu Obergrenzen im öffentlichen Raum. Wir können die Pandemie nur gemeinsam überwinden", so Lauterbach.

Justizminister will keine Lockdowns und Ausgangssperren

Der Vorschlag für die Fortentwicklung des IfSG sieht ein mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept vor. Danach sollen zwischen Anfang Oktober und Anfang April bestimmte bereichsspezifische Schutzmaßnahmen ­– sozusagen Grundregeln – bundesweit gelten, etwa Maskenpflicht im Fernverkehr in Flugzeug und Bahn. Vorgesehen ist ferner, dass die Länder bestimmte weitere Schutzmaßnahmen optional anordnen können, soweit dies erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen, kritischen Infrastruktur zu gewährleisten und einen geregelten Schulunterricht in Präsenz aufrechtzuerhalten. Das können sein: Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in Schulen ab der 5. Klasse, Testpflicht in bestimmten öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Hafteinrichtungen.

Bei Freizeit- oder Sportveranstaltungen sowie beim Besuch in Bars, Klubs und Restaurants kann dem Entwurf zufolge in einer ersten Phase statt Masketragen ein aktueller Test, ein Genesenen- oder Impfnachweis vorgelegt werden, der nicht älter als drei Monate ist. Der Gesundheitsminister dürfte sich damit erhoffe, eine neue Impfkampagne mit Impfstoff, der für neue Virusvarianten ausgelegt ist und für September erwartet wird, in Gang zu bringen. Wie in dieser Phase kontrolliert, wer von den Besuchern ohne Maske drinnen etwa in einem Klub wirklich über Test, Genesene- oder Imfpnachweis verfügt, scheint so gut wie unmöglich. Damit hängt es an den Betreibern, sich für ein strengeres Konzept zu entscheiden, und nur Test-, Impf-, oder Genesenennachweis zuzulassen.

Sofern in einem Bundesland eine konkrete Gefahr – begrifflich ganz nach dem Vorbild aus dem Polizeirecht - für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen besteht, kann das Land – nach einem Parlamentsbeschluss – in betroffenen Gebietskörperschaften bestimmte weitergehende Schutzmaßnahmen anordnen. Aus dem Instrumentenkasten wurden 2G- und 3G-Beschränkungen genommen, stattdessen setzt der Plan für den Gefahrenfall auf den Einsatz von FFP-2-Masken, Abstandsregeln und Obergrenzen für Indoor-Veranstaltungen. Wann eine konkrete Gefahr vorliegt, soll sich aus Überprüfungen der Infektionslast in der Bevölkerung ergeben, etwa durch Abwassermonitoring, durch die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen und Auslastung in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen.

Kern der Strategie wird nach wie vor die Maskenpflicht bleiben, die im Luft-und öffentlichen Personenfernverkehr aufrechterhalten wird. Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit gelten auch weiterhin. Das sind Vorgaben die der Bund machen wird, dazu soll der § 28b IfSG neu gefasst werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll inklusive der Beteiligung des Bundesrates rechtzeitig im September abgeschlossen werden, denn das bisherige Schutzkonzept läuft zum 23. September aus.

"Vorbereitet sein, Verhältnismäßigkeit wahren, vulnerable Personen schützen: An diesen 'drei V' orientiert sich unser Corona-Schutzkonzept für die Zeit ab Oktober. Wir nehmen die Pandemie weiter ernst. Und vor allem nehmen wir die Grundrechte ernst. Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar", ergänzte Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann (FDP). 

 

Text mit Updates in der Version vom 03.08.2022, 14.37 Uhr.

Zitiervorschlag

Lauterbach stellt Pläne für den Herbst vor: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49225 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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