Corona-Steuerhilfegesetz: Bun­destag und Bun­desrat wollen Kon­junk­tur­paket auf den Weg bringen

29.06.2020

"Strohfeuer", "Wunderkerze" - aus Sicht der Opposition wird die geplante Mehrwertsteuersenkung die Konsumfreude der Bürger nicht dauerhaft anheben. Bundestag und Bundesrat wollen das Konjunkturpaket jetzt trotzdem beschließen.

Bundestag und Bundesrat wollen am Montag in Sondersitzungen das Konjunkturpaket verabschieden, das Konsum und Wirtschaft in der Corona-Krise wieder ankurbeln soll. Es beinhaltet insbesondere die bis zum Jahresende begrenzte Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und den Bonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Die herabgesetzte Mehrwertsteuer von sieben Prozent soll bis zum Jahresende auf fünf Prozent gesenkt werden.

Andere Erleichterungen oder Verbesserungen betreffen den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, den steuerlichen Verlustrücktrag, die Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen und die steuerliche Forschungszulage.

Zunächst wird am Vormittag der Bundestag zusammentreten, um das sogenannte zweite Corona-Steuerhilfegesetz abschließend zu beraten und zu beschließen. Ist dies geschehen, wird sich am Nachmittag der Bundesrat damit befassen.

Die Länderkammer will außerdem über den zweiten Nachtragshaushalt beraten, der zur Finanzierung des Konjunkturpakets erforderlich ist. Er sieht eine Erhöhung der Neuverschuldung um weitere 62,5 Milliarden Euro auf dann insgesamt rund 218,5 Milliarden Euro vor. So viele neue Schulden hat nie zuvor eine Bundesregierung aufgenommen.

Die Sondersitzungen sind notwendig, damit die Senkung der Mehrwertsteuer zum 1. Juli in Kraft treten kann. 

Hoffnung der Regierung, Kritik der Opposition

Aus Sicht der FDP wird die Mehrwertsteuersenkung den in der Corona-Krise eingebrochenen Konsum nicht nachhaltig ankurbeln. Die Regierung setze hier auf das Prinzip Hoffnung, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Die 20 Milliarden Euro hätte man besser in eine dauerhafte Entlastung der Menschen und Unternehmen gesteckt, etwa durch die vollständige Abschaffung des Soli oder des sogenannten Mittelstandsbauchs."

Stattdessen werde ein "Strohfeuer" entzündet, das zum Jahreswechsel wie eine Steuererhöhung wirke, sagte Buschmann. "Der Konsum und die Begeisterung der Menschen werden sich stark in Grenzen halten. Auch die Händler profitieren nur bedingt, weil sie kurzfristig alle Preise neu auszeichnen und ihre Kassen umstellen müssen." Die Senkung der Mehrwertsteuer sei also vor allem ein teurer Bürokratieimpuls und werde nicht für den nötigen Neustart in Deutschland sorgen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz erwartet sich von der Senkung der Mehrwertsteuer dagegen eine steigende Konsumlaune. "Wir verbessern die Kaufkraft der Bürger", erläuterte der SPD-Politiker bei der ersten Beratung des Konjunkturpakets im Bundestag. Die Steuersenkung solle diejenigen, die Anschaffungen wegen der Krise aufschieben wollten, vom Gegenteil überzeugen. Dass dies gelingt, bezweifelte damals auch der Finanzexperte der Linken, Fabio de Masi. Als "Wunderkerze, die schnell abfackelt" bezeichnete er das Paket.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Corona-Steuerhilfegesetz: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42027 (abgerufen am: 06.11.2024 )

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