Ein Soldat wollte sich 2022 nicht gegen Covid-19 impfen lassen, weil ihm die Entwicklung des Vakzins zu schnell gegangen war. Während das Amtsgericht noch Milde walten ließ, verurteilte ihn das Landgericht wegen Gehorsamsverweigerung.
Das Landgericht (LG) Schweinfurt verurteilte am Dienstag einen Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung, weil dieser sich im Jahr 2022 geweigert hatte, sich gegen Corona impfen zu lassen (Urt. v. 19.03.2024, Az. 24 Js 5335/22). Es entschied damit anders als die Vorinstanz, die Geldstrafe setzte die kleine Strafkammer auf 90 Tagessätze zu je 45 Euro fest.
Der Angeklagte, seit Mitte 2016 Soldat auf Zeit und im Herbst 2023 vorzeitig aus der Bundeswehr ausgeschieden, war zum Tatzeitpunkt in der Rhön-Kaserne in Wildflecken eingesetzt. Im Jahr 2022 soll er die Corona-Impfung mehrfach verweigert haben.
Im vergangenen Juli hatte das Amtsgericht (AG) Bad Kissingen den 27-Jährigen freigesprochen, weil es den Impfbefehl aus dem Jahr 2022 nicht für verhältnismäßig hielt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, die nun am Dienstag vor dem LG Schweinfurt verhandelt worden ist.
Soldat: Impfstoff nicht erprobt genug
Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Dazu gehören neben Covid-19 unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Wer sich widersetzt, muss nicht nur mit einem Strafverfahren, sondern auch mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Auch der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) entschied im Juli 2022, dass die Corona-Impfpflicht für Soldaten rechtmäßig war.
Ein damaliger Vorgesetzter des hier angeklagten Soldaten sagte in dem Prozess als Zeuge: "Es gibt bei der Bundeswehr ein Basisimpfschema, was jeder Soldat zu erfüllen hat." Corona sei damals neu gewesen, viele Soldaten hätten zunächst Bedenken gegen die Impfung gehabt. "Es gab mehrere Soldaten, die es erst nicht machen wollten."
Der Soldat selbst sagte am Dienstag vor der Kammer, er habe sich unter anderem nicht immunisieren lassen, weil er die Zeitspanne von der Entwicklung des Impfstoffs bis zur Zulassung als viel zu kurz empfunden habe. Bei anderen Impfstoffen betrage der Zeitraum mehrere Jahre, bei Corona kein Jahr, sagte der 27-Jährige. "Das war mir das schon ein bisschen suspekt."
Wird bald das nächste Urteil des AG Bad Kissingen aufgehoben?
Das half ihm jedoch nicht. Nach Auffassung des LG hat er sich wegen Gehorsamsverweigerung nach § 20 Abs. 1 Wehrstrafgesetz (WStG) strafbar gemacht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, dass er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt oder wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist. Darunter fällt das Verhalten des Soldaten laut LG.
Bereits im Juli 2023 hatte das AG München einen Bundeswehrsoldaten ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er mehrfach die Corona-Impfung verweigert hatte. Das AG Bad Kissingen hatte im September 2023 dagegen einen weiteren Soldaten freigesprochen, der ebenfalls keine Corona-Impfung wollte und wegen Gehorsamsverweigerung angeklagt war (Urt. v. 12.09.2023, Az. 24 Js 10196/22). Auch hier ging die Staatsanwaltschaft in Berufung, ein Termin für diese Verhandlung legte das Landgericht bisher nicht fest.
dpa/cho/LTO-Redaktion
Wegen verweigerter Corona-Impfung: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54152 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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