Es ist ein Fall, der wegen seiner aus deutscher Sicht nicht hinnehmbaren Strafe für Furore sorgt. Nun hat der wegen Doppelmordes in China zum Tode verurteilte Deutsche gegen die Entscheidung des Volksgerichts der südchinesischen Hafenstadt Xiamen Berufung eingelegt.
Ein Novum für China kündigt sich an, nachdem ein chinesisches Gericht einen 36-jährigen Deutschen vor zwei Wochen für schuldig befand, seine ehemalige Freundin aus Münchner Studienzeiten und deren neuen Lebensgefährten 2010 auf offener Straße mit einem Messer und einem Hammer umgebracht zu haben. Die Ex-Freundin war venezolanische Staatsbürgerin, ihr neuer Lebensgefährte wie der Beschuldigte Deutscher.
Zum ersten Mal würde mit der Vollstreckung der Todesstrafe ein Deutscher in der Chinesischen Volksrepublik hingerichtet. Zwar muss am Ende auch das höchste Gericht Chinas in Peking das Urteil bestätigen, bevor es vollzogen wird. Dennoch hat die Bundesregierung unter Hinweis auf ihre grundsätzliche Ablehnung der Todesstrafe bereits erklärt, sich in China dafür einsetzen zu wollen, dass es nicht zur Urteilsvollstreckung komme.
Innerhalb der nächsten fünf Monate muss das Gericht der Provinz Fujian einen Berufungstermin anberaumen. Beobachter gehen davon aus, dass sich der Prozess möglicherweise noch Jahre hinziehen könnte.
dpa/avp/LTO-Redaktion
China zu deutschem Doppelmörder: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13060 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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