Teile der SPD-Bundestagsfraktion haben ihren Widerstand gegen das Cannabisgesetz aufgegeben. Im Bundestag soll die umstrittene Teil-Legalisierung nun in der letzten Februar-Sitzungswoche ohne größere Änderungen verabschiedet werden.
Der Widerstand aus den Reihen der SPD-Bundestagsfraktion gegen das Cannabisgesetz (CanG) ist offenbar überwunden. Am späten Donnerstag-Abend vermeldeten die Vize-Fraktionschefs der Ampel, Konstantin Kuhle (FDP), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Dagmar Schmidt (SPD), den Durchbruch. Das Gesetz könne zum 1. April kommen, teilten sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Berlin mit.
Die finale Bundestagslesung dürfte nun in der Woche vom 19. bis zum 23. Februar stattfinden. Eingebracht worden war das CanG in den Bundestag bereits im Oktober. Nach einer Anhörung im November im Bundesgesundheitsausschuss hatte es plötzlich gehäuft Bedenken aus den Reihen der SPD-Bundestagsfraktion, in erster Linie von Innenpolitikern, gegeben. Zeitweise war sogar bezweifelt worden, ob das Vorhaben überhaupt zum Abschluss gebracht wird.
Jetzt aber steht fest: Die Verabschiedung des Gesetzes im Parlament ist so geplant, dass zumindest die Regelungen hinsichtlich der Entkriminalisierung zum 1. April in Kraft treten können.
"Ende der gescheiterten Verbotspolitik"
"Die Regelungen sind ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert werden", bekräftigten die Fraktionsvizes von SPD, Grünen und FDP in ihrer Erklärung am Donnerstag. Außerdem würden Konsumentinnen und Konsumenten entkriminalisiert sowie der Schwarzmarkt effektiv bekämpft.
Erleichterung über die Nachricht machte sich daraufhin auch bei den Fachpolitkern breit, die sich schon seit mehr als einem Jahr mit dem Vorhaben befassen. "Das Cannabis Gesetz kommt! Finally: Endlich beenden wir die gescheiterte Verbotspolitik!", erklärte etwa die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen auf der Plattform "X".. Nach intensiven Verhandlungen liege nun ein Gesetz vor, das Jugend- und Gesundheitsschutz in den Mittelpunkt stelle, die Kriminalisierung beende und praktikabel sei.
"Anschärfung" bei der Evaluierung
Um den Kritikern aus den eigenen Reihen entgegen zu kommen, soll es im Gesetz auf Bitten der SPD im Vergleich zur bisherigen Fassung ein Mehr an Evaluierung geben. Bislang war vorgesehen, dass nur die Auswirkungen auf den Gesundheits- sowie den angestrebten Kinder- und Jugendschutz nach vier Jahren durch unabhängige Wissenschaftler überprüft werden sollen. Nun hat man sich darauf verständigt, die in § 48 des Entwurfs enthaltene Klausel "anzuschärfen" und um die Aspekte Organisierte Kriminalität und Schwarzmarkt-Bekämpfung zu ergänzen.
Die Auswirkungen des Gesetzes auf den Kinder- und Jugendschutz sowie auf die organisierte Kriminalität sollen darüber hinaus vorgezogen überprüft und "zeitnah" evaluiert werden, wie es hieß. Dabei werde auch die Expertise des Bundeskriminalamts einbezogen. Wie es aus Kreisen der Koalition am Donnerstagabend weiter hieß, wurden an den Plänen ansonsten inhaltlich keine wesentlichen Änderungen mehr vorgenommen.
22. März in den Bundesrat
SPD, Grüne und FDP hatten sich eigentlich schon im November darauf verständigt, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen danach für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.
Die Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Ampel-Koalitionsvertrag. Vor allem Innenpolitiker und diverse Landesminister der SPD hatten in jüngster Zeit jedoch Bedenken angemeldet, was zu einer Verzögerung des parlamentarischen Verfahrens geführt hatte. Gegenüber LTO hatte auch die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, die niedersächsische SPD-Politikerin Kathrin Wahlmann, für eine Überarbeitung des Entwurfes plädiert.
Ob sich die SPD-Kritiker nun mit bloßen Änderungen im Bereich der Evaluierung zufrieden geben werden, bleibt abzuwarten. In vollständig "trockenen Tüchern" ist die Cannabis-Entkrimninaliserung noch nicht. Am 22. März wäre der Bundesrat noch mal am Zug und könnte theoretisch gegen das zustimmungsfreie Vorhaben Einspruch einlegen. Dass der Bundespräsident am Ende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Teil-Legalisierung anmeldet, gilt als unwahrscheinlich.
Mit Material von dpa
Entkriminalisierung kommt nun doch Anfang April: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53784 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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