Ein Unterstützer der als terroristisch eingestuften kurdischen Arbeiterpartei PKK darf aus Deutschland ausgewiesen werden. Obwohl er ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit hat und den Unterhalt sicherstellt, überwiege das öffentliche Interesse, so das BVerwG.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigte damit die Ausweisung eines 44-jährigen Türken, der PKK beziehungsweise ihre Nachfolgeorganisation aktiv unterstützt haben soll. Der Mann soll an Demonstrationen und anderen Veranstaltungen teilgenommen haben und im Vorstand mehrerer kurdischer Vereine vertreten sein.
Zwar ist er Vater eines Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit. Anders als die Vorinstanzen war das BVerwG aber der Ansicht, dass das öffentliche Interesse an der Ausweisung überwiege die privaten Belange überwiege.
Die Entscheidung stehe in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Schutz minderjähriger Unionsbürger vor dem faktischen Zwang, das Unionsgebiet verlassen zu müssen. Die Mutter des Kindes habe nämlich ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht (Urt. v. 30.07.2013, Az. 1 C 9.12).
una/LTO-Redaktion
BVerwG zum Terrorismus: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9253 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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