Im Kampf gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens scheiterte die Umweltschutzorganisation am Donnerstag vor dem BVerwG mit ihrer Klage gegen eine Entscheidung des VGH Kassel, der im August 2009 grünes Licht für die Maßnahme gegeben hatte.
Darin hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen e.V., (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen für den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main abgewiesen (Urt. v. 21.08.2009, Az.11 C 318/08.T) und keine Revision zugelassen. Nun hatte die Umweltschutzorganisation auch mit ihrer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig keinen Erfolg.
Mit der gestrigen Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das BVerwG (Beschl. v. 14.04.2011, Az. 4 B 77.09) ist das Urteil des VGH Kassel nun rechtskräftig.
Dennoch ist nach Auskunft des Gerichts ein Stopp für den Ausbau des Flughafens juristisch weiterhin noch möglich. So seien noch mehrere Klagen im Zusammenhang mit den Nachtflugregelungen anhängig. Die Leipziger Richter wollen dazu vermutlich noch in diesem Jahr ein Urteil verkünden. Die neue Landebahn an Deutschlands größtem Flughafen soll bereits im Oktober dieses Jahres in Betrieb genommen werden.
dpa/eso/LTO-Redaktion
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BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3039 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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