BVerwG: Neue Tat­sa­chen recht­fer­tigen erst­ma­lige Ermes­sens­aus­übung im Aus­wei­sung­s­pro­zess

13.12.2011

Das BVerwG hat am Dienstag entschieden, dass die Ausländerbehörden ihr Ausweisungsermessen auch während eines laufenden Klageverfahrens ausüben dürfen, wenn sich die Notwendigkeit einer Ermessensausübung erst zu diesem Zeitpunkt ergibt. Die Ermessenserwägungen sind dann der gerichtlichen Überprüfung der Ausweisung zugrunde zu legen.

Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) begründete seine Entscheidung damit, dass es nach der neueren Rechtsprechung für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung nicht mehr auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung ankomme, sondern darauf, wie sie sich zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung darstelle. Das Ausländerrecht verpflichte somit die Ausländerbehörden, auch während eines laufenden Verfahrens die für eine Ausweisung notwendigen Ermessenserwägungen zu treffen, wenn sich dazu erst während des gerichtlichen Verfahrens durch eine Änderung von Tatsachen Anlass bietet. Diese geänderten Tatsachen müssten dann in der Folge auch von dem Gericht berücksichtigte werden. Die stelle keinen Verstoß gegen § 114 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) dar (Urt. v. 13.12.2011, Az. BVerwG 1 C 14.10).

Der Entscheidung lag der Fall eines Irakers zugrunde, der 2002 nach Deutschland gekommen war und hier eine Ukrainerin geheiratet hatte. 2006 wurde der Mann wegen Vergewaltigung einer Fünfzehnjährigen zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Wegen dieser Straftat wurde er ausgewiesen, ohne dass der Behörde damals - auf Grund der Schwere der Tat - Ermessen eröffnet war (so genannte Ist-Ausweisung). Erst während des Klageverfahrens gegen seine Ausweisung wurde der Iraker dann als Flüchtling anerkannt. Die Ausländerbehörde übte daraufhin das Ermessen, das ihr nunmehr durch den besonderen Ausweisungsschutz eröffnet war, erstmals aus und hielt an der Ausweisung fest.

mbr/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5094 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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