Die Leipziger Richter erwägen, den Streit um die geplante Vertiefung der Elbe dem EuGH vorzulegen. Die Beteiligten haben bis zum 9. September Zeit für eine Stellungnahme, bestätigte das BVerwG gegenüber LTO. Hamburg will die Elbe so vertiefen, dass Schiffe mit bis zu 14,50 Meter Tiefgang tideunabhängig den Hafen erreichen können.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig will das Verfahren um die Elbvertiefung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorlegen.
Nach einem Bericht der Bildzeitung hat die Stadt Hamburg bereits zu der geplanten Vorlage Stellung genommen. Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) setzt weiter auf eine Entscheidung aus Leipzig im Herbst. Seine Behörde habe "alle Fragen zur Wasserrahmenrichtlinie überarbeitet" und hoffe damit "eine gute Grundlage geschaffen zu haben, die ein Vorlageverfahren beim EuGH entbehrlich macht", sagte Horch der Zeitung.
Schon im Oktober vergangenen Jahres hatte Hamburg in seinen Bemühungen um die Elbvertiefung vor dem BVerwG einen Rückschlag erlitten. Damals hatten die Leipziger Richter einem Eilantrag der Natur- und Umweltschutzverbände Nabu und BUND stattgegeben und einem Beginn der Arbeiten - abgesehen von Maßnahmen zur Ufersicherung und Baufeldräumung - eine Absage erteilt. Der Antrag hatte sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord gerichtet.
dpa/una/LTO-Redaktion
Elbvertiefung: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9450 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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