Das BVerwG hat der Kölner Bettensteuer in ihrer alten Fassung endgültig die rote Karte gezeigt. Das Gericht wies die Beschwerde der Stadt Köln gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des OVG Münster vom Januar zurück. Damit seien die rechtlichen Mittel ausgeschöpft, erklärte am Freitag das Gericht in Leipzig.
Auf der Suche nach neuen Geldquellen hatte Köln 2010 beschlossen, Hotelgäste mit einer "Kulturförderabgabe" zur Kasse zu bitten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erklärte im Januar 2013 die entsprechende Satzung der Stadt jedoch für nichtig und ließ in der Sache keine Revision zu. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wies nun auch die Beschwerde der Stadt gegen die Nichtzulassung der Revision ab. Damit ist die alte Kölner Regelung endgültig vom Tisch.
Allerdings hatten die Kölner Stadtväter bereits nach dem Richterspruch aus Münster die Satzung entsprechend angepasst: Seit Anfang 2013 müssen nur noch Privatgäste mehr für eine Übernachtung in der Domstadt zahlen, Geschäftsreisende sind von der Fünf-Prozent-Abgabe auf Hotelübernachtungen ausgenommen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein geht jedoch auch gegen die neue Regelung gerichtlich vor.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
OVG-Urteil zur Kölner Bettensteuer bestätigt: . In: Legal Tribune Online, 09.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9328 (abgerufen am: 25.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag