Im juristischen Kampf gegen den Bau der geplanten dritten Startbahn am Münchner Flughafen sind mehrere Gemeinden endgültig gescheitert. Das BVerwG in Leipzig wies ihre Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zurück, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Derzeit liegt das Projekt allerdings ohnehin auf Eis.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mehrere Nichtzulassungsbeschwerden gegen ein Revisionsurteil zum Ausbau des Münchener Flughafens zurückgewiesen. Es geht um die geplante dritte Start- und Landebahn. Gründe teilte das höchste deutsche Verwaltungsgericht nicht mit. (Beschl. v. 17.02.2015, Az. 4 B 53-57.14).
Der Landkreis und die Stadt Freising sowie die Gemeinden Berglern, Eitting, Oberding und Fahrenzhausen waren vor gut einem Jahr mit ihren Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der oberbayrischen Regierung für die Flughafenerweiterung gescheitert. Damals hatte der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) das Vorgehen der Planungsbehörde gebilligt. Sie habe ihre Befugnisse und ihren Ermessensspielraum nicht überschritten, hieß es. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig.
Das Urteil des BayVGH hatte schon unmittelbar nach Verkündung im Gerichtssaal für Unmut gesorgt, wo dem sich zahlreiche Gegner des Ausbaus versammelt hatten. Das Projekt ist auch in der Landeshauptstadt selbst umstritten. Nach einem Bürgerentscheid von 2012 liegt es derzeit noch auf Eis. Die Stadt, als einer der drei Gesellschafter des Flughafens, fühlt sich an das ablehnende Votum der Bürger gebunden.
Auch in Leipzig ist das Thema noch nicht vom Tisch. Die Richter werden noch über vergleichbare Beschwerden des Bundes Naturschutz in Bayern und von Privatleuten entscheiden müssen.
una/dpa/LTO-Redaktion
BVerwG zu Münchener Flughafen: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14846 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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