Der regionale Motorradclub "Gremium Sachsen" wurde zurecht verboten, entschied das BVerwG. Der Club habe sich von Straftaten nicht glaubhaft distanziert. Im Gegenteil: Straftäter hätten sogar besondere Ehren im Club erhalten.
Das Verbot des Regionalverbands "Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen" und der vier ihm angehörenden Ortsgruppen ist rechtmäßig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (v. 07.01.2016, Az. 1 A 3.15).
Mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern vom 28. Mai 2013 wurde der Regionalverband einschließlich der ihm als Teilorganisationen angehörenden Chapter Dresden, Chemnitz, Plauen und Nomads Eastside sowie eine Supporterorganisation ("Härte Plauen") aufgelöst und verboten. Das Vereinsverbot wurde damit begründet, dass der Hauptzweck des Regionalverbands und seiner Teilorganisationen nicht in der kameradschaftlichen Pflege des Motorsports, sondern in der gewalttätigen Gebiets- und Machtentfaltung und in der strafrechtswidrigen Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Organisationen in seinem Einflussgebiet liege.
Hiergegen haben die verbotenen Organisationen vor dem BVerwG Klage erhoben, das bei Vereinsverboten durch das Bundesministerium des Innern zugleich erst- und letztinstanzlich zuständig ist.
Das BVerwG hat die Klagen gegen das Verbot abgewiesen. Das Bundesministerium des Innern sei zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei dem innerhalb des Mutterverbandes "Gremium MC Germany" als "Region Sachsen" bezeichneten Regionalverband nach den Vorgaben der Satzung des Gremium MC Germany und ihrer Umsetzung in der Region Sachsen um einen Verein i.S.d. Vereinsgesetzes handelte. Dem stehe nicht entgegen, dass in der Region entgegen der Satzung nur sporadisch Präsidententreffen stattgefunden haben und kein Regionalsprecher gewählt worden ist.
Straftäter wurden ausgezeichnet
Die Mitglieder der der Region angehörenden Chapter hätten sich faktisch der Autorität des Präsidenten des Führungschapters Dresden unterworfen, der die Sprecherfunktion für den Regionalverband ausgeübt hat. Der Regionalverband erfülle wiederum den Verbotsgrund der Strafgesetzwidrigkeit, da seine Zwecke und Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Dies ergebe sich insbesondere aus dem Verhalten des ihn bestimmenden Präsidenten des Führungschapters Dresden im Zusammenhang mit einem von Mitgliedern der Kläger gemeinsam versuchten Tötungsdelikts an einem unbeteiligten Jugendlichen in der Nacht vom 30. auf den 31. Dezember 2011.
Durch diese Tat sollte ein vorangegangener Angriff von Mitgliedern des rivalisierenden "Hells Angels MC" auf ein eigenes Mitglied gerächt werden. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei die Tat dem Regionalverband zuzurechnen. Dieser habe sich nach der Tat von eben dieser nicht glaubhaft distanziert. Vielmehr noch: Der Regionalverband habe überdies zugelassen, dass Vereinsmitglieder wegen ihrer Tatbeteiligung durch Verleihung eines Amtes beziehungsweise einer Auszeichnung, dem sogenannten "No-Mercy-Patch", belohnt wurden.
acr/LTO-Redaktion
BVerwG bestätigt Verbot des Motorradclubs "Gremium Sachsen": . In: Legal Tribune Online, 14.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18149 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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