BVerwG zu Unterlagen des Bundessicherheitsrats: Keine mili­täri­schen Infos für Jour­na­listin

24.06.2022

Bestimmte Informationen des Bundessicherheitsrates unterliegen einem 60-jährigen Geheimschutz und müssen vom Bundeskanzleramt nicht an Journalisten herausgegeben werden. Das entschied das BVerwG.

Eine Journalistin bekommt keinen Zugang zu Dokumenten des Bundessicherheitsrates, die vor allem militärische Informationen enthalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden (Urt. v. 23.06.2022, Az. BVerwG 10 C 3.2).

Eine Journalistin begehrt vom Bundeskanzleramt unter Berufung auf das Bundesarchivgesetz (BArchG)  Unterlagen des Bundessicherheitsrates der Jahre 1972 bis 1985. Einige teilgeschwärzte Dokumente hatte ihr das Amt auch bereitgestellt. Hinsichtlich weiterer Dokumente aus dem Zeitraum von 1981 bis 1985 hatte es den Informationszugang jedoch abgelehnt, weil sie als Verschlusssachen eingestuft seien.

Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin hatte die Journalistin dann zunächst Erfolg. Das VG verpflichtete das Bundeskanzleramt, der Journalistin Zugang zu diesen Informationen zu gewähren.

OVG muss Geheimhaltungsbedürfnis nochmal klären

Dagegen legte das Bundeskanzleramt Berufung ein und hatte teilweise vor dem OVG Erfolg, weil nach dessen Argumentation ein Teil der Unterlagen erst 60 Jahre nach ihrer Entstehung genutzt werden dürfe - in Bezug auf die übrigen Dokumente sah jedoch auch das OVG kein Geheimhaltungsbedürfnis.

Das sah das BVerwG nun anders. Es nimmt zunächst bei allen begehrten Dokumente ein Geheimhaltungsbedürfnis an und nicht nur in Bezug auf einen Teil. Das OVG hätte den Sachverhalt besser klären müssen, bevor es den Zugang zu einem Teil der Dokumenten zusprach. Diesbezüglich muss das OVG daher neu verhandeln.

In Bezug auf die anderen Dokumente nahm jedoch auch das BVerwG einen 60-jährigen Geheimnisschutz an und wies die Revision der Journalistin vollständig ab. Die Darlegungen des Bundeskanzleramtes reichten jedenfalls aus, um die weitere Geheimhaltungsbedürftigkeit zu rechtfertigen. Der Journalistin wird also kein Zugang zu den gewünschten Dokumenten gewährt. Die Dokumente enthielten u.a. Ausführungen über die Strategie der USA bezüglich ihrer im Bundesgebiet stationierten Truppen, technische Details der Mittelstreckenwaffensysteme sowie militärtaktische Erwägungen. Außerdem Informationen zum Umgang des Bundessicherheitsrates mit strategischen Verteidigungsinitiativen sowie zur militärischen Zusammenarbeit Deutschlands mit anderen europäischen Staaten, insbesondere zur Sicherung der Nato-Ostgrenze.

cp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zu Unterlagen des Bundessicherheitsrats: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48841 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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