Die Union will die Gespräche mit der Ampel-Koalition über einen besseren Schutz des BVerfG vor Extremisten wieder aufnehmen. Auch der Präsident des BVerfG, Stephan Harbarth, äußerte sich am Dienstag zu der Diskussion.
Die CDU/CSU-Fraktion will mit der Bundesregierung wieder über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vor Extremisten beraten. Fraktionsgeschäftsführer Patrick Schnieder (CDU) stellte noch für diese Woche ein Gespräch mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) in Aussicht. "Unserer Meinung nach sollten wir miteinander reden und ausloten, was sinnvoll ist und was geht", erklärte er. Die Union gehe ergebnisoffen in die Debatte hinein.
Aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien will die Ampel-Koalition Einzelheiten zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festschreiben. Dafür ist im Bundestag aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, womit die Koalition auf die Unterstützung der Unionsfraktion angewiesen ist.
Die Union hatte im Februar erste Gespräche mit der Erklärung beendet, sie sehe keinen zwingenden Bedarf für die von der Ampel-Koalition angestrebte Verfassungsänderung. Dafür war sie u.a. von der Ampel-Koalition und Juristenverbänden heftig kritisiert worden. Später zeigte sich der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz offen für weitere Diskussionen, unter der Bedingung, dass diese vertraulich und unaufgeregt geführt würden.
Harbarth: Stärkung des Verfassungsgerichts "alles andere als trivial"
Nach den Diskussionen zwischen Union und der Bundesregierung äußerte sich nun auch der Präsident des höchsten deutschen Gerichts, Stephan Harbarth. Ein besserer Schutz des BVerfG vor Einflussnahme durch Extremisten ist nach seiner Ansicht kein einfaches Unterfangen. Die Fragen zu dem Thema seien "alles andere als trivial", sagte Harbarth am Dienstag in Karlsruhe. Viele Modelle, die derzeit diskutiert würden, erwiesen sich "bei näherer Betrachtung als wesentlich vielschichtiger, als mancher öffentliche Debattenbeitrag erkennen lässt".
Dass die Diskussion in Ruhe, mit Sorgfalt und in Abgewogenheit geführt werde, wäre aus Harbarths Sicht gerade in den Wochen der großen Verfassungsjubiläen des Jahres 2024 ein starkes Signal. Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949, also vor 75 Jahren, erlassen.
Inhaltlich bezog er keine Stellung. Er meint, zunächst liege der Ball in Berlin. Nach langjähriger Staatspraxis gebe der Gesetzgeber vor einer Änderung, die das Gericht betrifft, diesem Gelegenheit, sich dazu zu äußern. "Vorher werden wir zu einzelnen Modellen nicht Stellung beziehen", sagte Harbarth abschließend.
dpa/cho/LTO-Redaktion
Besserer Schutz des BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54101 (abgerufen am: 08.11.2024 )
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