Nachfolger von Ferdinand Kirchhof: Ste­phan Har­b­arth zum neuen BVR gewählt

22.11.2018

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Stephan Harbarth ist zum neuen Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden. Die des Vizepräsidenten wird für Freitag erwartet.*

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Partner bei der Kanzlei Schilling Zutt und Anschütz, Prof. Dr. Stephan Harbarth, wird aller Wahrscheinlichkeit nach neuer Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Er könnte damit den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof ablösen, dessen Amtszeit schon seit Juni dieses Jahres abgelaufen ist. Gleichzeitig würde Harbarth damit auch designierter Nachfolger des noch amtierenden Präsidenten Prof. Dr. Andreas Voßkuhle. Die Wahl des Vizepräsidenten obliegt dem Bundesrat und wird für den kommenden Freitag erwartet.*

Harbarths Eignung zum Bundesrichter wird insbesondere vom Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) und Interessenvertretern von Homosexuellen und anderen queeren Menschen in der SPD und bei den Grünen in Frage gestellt. Der djb etwa moniert, mit Harbarth werde nun schon der dritte männliche Kandidat in Folge zum Verfassungsrichter gewählt. Dabei stünden auch genügend weibliche Kandidaten zu Verfügung, so der djb.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zeigt sich hingegen zufrieden. "Mit der Wahl von Harbarth wird ein schon lange von der BRAK vorgetragenes Petitum teilweise erfüllt: Dass die Anwaltschaft – und damit ihr spezifisches rechtspraktisches Erfahrungswissen – auf der Richterbank des Bundesverfassungsgerichts vertreten sein muss", heißt es in einer Mitteilung des Dachverbands.

Update am 22.11.2018, um 15:58:

Auch Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) begrüßt die Wahl: Es ist wichtig, dass Richterschaft und Anwaltschaft in einem stetigen Austausch bleiben – sind wir doch alle Teil derselben rechtsstaatlichen Justizfamilie.", so DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. Die praktischen Erfahrungen von Anwältinnen und Anwälten könne aus Sicht des DAV die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts enorm bereichern.

Anmerkung der Redaktion am 23.11.2018, 12:05 Uhr:

Hier war fälschlicherweise davon die Rede, dass der Bundesrat die Wahl des Bundestages "bestätigen" müsse.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nachfolger von Ferdinand Kirchhof: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32277 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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