Die NPD hat gegen den Bundespräsidenten Joachim Gauck eine Organklage vor dem BVerfG eingereicht. Hintergrund sind Äußerungen Gaucks zu ausländerfeindlichen Protesten gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf. Mit einem zeitgleich eingelegten Eilantrag will die NPD Gauck noch vor der Bundestagswahl ähnliche Äußerungen vom BVerfG verbieten lassen.
"Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen." An diesem Satz, den Bundespräsident Joachim Gauck im August dieses Jahres anlässlich eines Auftrittes vor Oberstufenschüler gesagt haben soll, stört sich die NPD. Bei dem Auftritt waren unter anderem ausländerfeindliche Proteste gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf und entsprechende Gegendemonstrationen thematisiert worden. Da die Partei selbst immer wieder mit Protesten gegen Asylbewerber von sich Reden macht, sieht sie sich durch die Äußerung Gaucks in ihren Rechten aus Art. 21 und 38 Grundgesetz (GG) verletzt.
Nach Informationen des Spiegel verlangte die Partei von Gauck Auskunft darüber, ob er Gegendemonstrationen "öffentlich gutgeheißen und unterstützt" habe und ob er sich mit der "Bezeichnung 'Spinner' auf Mitglieder beziehungsweise Aktivisten der NPD bezogen" habe. Gauck habe erklären lassen, "bei verständiger Würdigung der Medienberichte" beantworte "sich Ihre Frage von selbst". Daraufhin reichte die NPD Organklage gegen den Bundespräsidenten ein, verbunden mit einem Eilantrag, ihm solche Äußerungen bis auf Weiteres zu untersagen.
Wie ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gegenüber LTO bestätigte, soll zumindest über den Eilantrag der NPD noch vor der Bundestagswahl am 22. September entschieden werden (Az. 2 BvE 4/13).
Im März war die Partei bereits mit einem Antrag beim BVerfG gescheitert. Sie wollte feststellen lassen, dass sie nicht verfassungswidrig ist. Nach Ansicht der Karlsruher Richter sieht das Bundesverfassungsgerichtsgesetz jedoch kein Verfahren für eine solche Feststellung vor.
mbr/LTO-Redaktion
NPD verklagt Bundespräsidenten: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9566 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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