Strafprozess trotz Corona: BVerfG lehnt Eil­an­trag von Ver­tei­di­gern ab

19.03.2020

Zwei Münchner Strafverteidiger wollten per Eilantrag in Karlsruhe erzwingen, dass Strafprozesse wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt werden. Das BVerfG wies den Antrag ab.

Der Versuch, trotz der Corona-Krise fortgesetzte Gerichtsprozesse mit einem Eilantrag in Karlsruhe zu stoppen, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies den Eilantrag zweier Strafrechtler aus München am Donnerstagabend ab, wie der Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe sagte.

Die Kläger hätten sich zunächst den Rechtsweg auf niedrigerer Ebene rechtlich zur Wehr setzen müssen. Außerdem lasse der Antrag eine argumentative Auseinandersetzung mit der Ursprungsentscheidung vermissen.

Der Eilantrag war erst am Donnerstag eingereicht worden. Der Münchner Rechtsanwalt Adam Ahmed und sein Kanzleikollege Andreas Ruch hatten damit den Stopp zweier Strafprozesse in München erzwingen wollen, die trotz der Ausbreitung des Coronavirus noch laufen. Ahmed hatte auf eine grundsätzliche Aussage gehofft. "Die einen Gerichte machen es so, die anderen so", sagte er. "Es geht um die Ansteckungsgefahr und die Übertragungsgefahr für jeden Prozessbeteiligten."

Die Richter hatten so schnell entscheiden müssen, weil der eine Prozess am Freitag fortgesetzt werden soll, der andere am Montag.

Das Bundesjustizministerium arbeitet bereits an einer Regelung, die es Gerichten gestattet, laufende Strafprozesse länger als bisher erlaubt zu unterbrechen. Die Pause soll maximal drei Monate und zehn Tage dauern dürfen. Die Entscheidung, ob die Aussetzung einer Verhandlung angebracht ist, soll jedes Gericht unabhängig treffen.

dpa/aka/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Strafprozess trotz Corona: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40963 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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