Kein Vertrauensschutz bei erneuter Platzvergabe: BVerfG weist Klage gegen Losverfahren im NSU-Prozess ab

02.05.2013

Karlsruhe hat den Antrag des freien Journalisten Lejeune auf einen Presseplatz im Münchner NSU-Prozess abgewiesen. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hervor.

Der Journalist Martin Lejeune hatte im ersten Akkreditierungsverfahren einen festen Sitzplatz erlangt, im Losverfahren ging er dann leer aus. Mit einer Verfassungsbeschwerde und einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - insbesondere aus Gründen des Vertrauensschutzes - wandte er sich gegen die neue Verfügung des Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München vom 19. April 2013.

Zu einer Entscheidung kam es jedoch nicht - die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde nicht an (Beschl. v. 02.05.2013, Az. 1 BvR 1236/13). Die 3. Kammer des Ersten Senats hielt die Verfassungsbeschwerde für unbegründet, da keine Grundrechte des Journalisten verletzt seien. Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kein Vertrauensschutz bei erneuter Platzvergabe: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8654 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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