BVerfG: AfD schei­tert mit Eil­an­trägen zu Vize-Prä­si­den­ten­wahl im Bun­destag

11.08.2021

Als einzige Fraktion im Bundestag hat die AfD noch nie einen Bundestagsvizepräsidenten stellen können. Eilanträge zur erfolglosen Wahl blieben beim BVerfG erfolglos. 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Eilanträge der AfD im Zusammenhang mit deren erfolglosen Bemühungen um einen Vizepräsidenten-Posten im Bundestag abgewiesen. Sie seien unzulässig, teilte das Karlsruher Gericht am Mittwoch mit. Das, was die AfD konkret beantragt habe, könne auch in einem Organstreit-Hauptsachverfahren grundsätzlich nicht angeordnet werden. Über die eigentlichen Klagen ist noch nicht entschieden. Am 10. November will das Gericht über eine von ihnen verhandeln, wie parallel angekündigt wurde. (Az. 2 BvE 2/20, 2 BvE 9/20)

Die AfD ist in der zu Ende gehenden Wahlperiode als einzige Fraktion nicht mit einem Stellvertreter im Bundestagspräsidium vertreten. Die anderen Parteien hatten allen sechs Kandidatinnen und Kandidaten die erforderliche Mehrheit verweigert. Die AfD-Fraktion sieht sich deshalb in ihren Rechten verletzt. Die Geschäftsordnung des Bundestags sieht vor, dass jede Fraktion im Präsidium vertreten ist. Allerdings ist erforderlich, dass der Bewerber oder die Bewerberin die Mehrheit der Stimmen bekommt.

Mit ihrem Eilantrag hatte die AfD-Fraktion erreichen wollen, dass der Bundestag "vorläufig verfahrensmäßige Vorkehrungen" für die Wahl des Präsidiums treffen muss, damit Ablehnungen nicht von sachwidrigen Gründen bestimmt werden können, so die AfD in ihrem Antrag. Das Hauptsacheverfahren, über das im November verhandelt werden soll, stammt von dem Abgeordneten Fabian Jacobi (AfD). Hier geht es um die Frage, ob auch einzelne Abgeordnete oder nur die Fraktion ein Vorschlagsrecht für die Wahl haben.

dpa/kus/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 11.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45697 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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