Das BVerfG soll klären, ob die Bundesregierung verpflichtet ist, bestimmte parlamentarische Anfragen zu beantworten. Die Grünen wollen sie gerichtlich dazu zwingen, da andernfalls die Arbeit des Parlaments behindert werde.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen drängt gemeinsam mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf eine umfassende Beantwortung ihrer parlamentarischen Anfragen durch die Regierung. Mit einem Antrag in Karlsruhe wollen sie Antworten auf mehrere teils noch offene Anfragen zur Deutschen Bahn und zur Bankenaufsicht in der Finanzkrise erzwingen (Az. 2 BvE 2/11).
Konkret betreffen die Anfragen aufsichtsrechtliche Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber mehreren Banken in den Jahren 2005 bis 2008 und Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn AG über Investitionen in das Schienennetz, einem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten zum Projekt "Stuttgart 21" sowie Zugverspätungen.
Am Dienstag und Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über das Organstreitverfahren. Die Grünen begehren eine richterliche Feststellung, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, die in den parlamentarischen Anfragen erbetenen Auskünfte umfassend zu erteilen. Sie argumentieren, das parlamentarische Frage- und Informationsrecht diene auch der Vorbereitung verbesserter Gesetzgebung. Ohne Informationen über das Verhalten mittelbarer Staatsverwaltung und sonstigen Erscheinungsformen staatlichen Handelns könne das Parlament nicht entscheiden, ob es diese Organisationsform beibehalten oder verändern wolle.
Wie weit soll die Kontrolle des Parlaments reichen?
"Wir Parlamentarier können nur dann Haushaltsmittel bereitstellen und mit Gesetzen fehlerhafte Entwicklungen korrigieren, wenn wir alle relevanten Informationen darüber bekommen, was eigentlich passiert", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. "Wenn die Exekutive ihr Herrschaftswissen für sich behält, stochert das Parlament im Nebel herum - und das ist inakzeptabel."
Die Bundesregierung hält dagegen. Ihrer Meinung nach solle das Interpellationsrecht allein die Kontrolle der Regierung durch das Parlament ermöglichen. Daher sei dieses auch gegenständlich auf die in den Verantwortungsbereich der Regierung fallenden Vorgänge beschränkt. Im Bereich der Unternehmen des Privatrechts mit Beteiligung des Bundes erstrecke sich der Verantwortungsbereich der Regierung auf die Ausübung der gesellschaftsrechtlich bestehenden Einflussnahmemöglichkeiten. Fragen nach unternehmensbezogenen Informationen, von denen sie als Gesellschafterin oder im Rahmen der Aufsicht Kenntnis erlangt habe, könne sie allerdings nicht öffentlich beantworten. Die von ihr nach Art. 20 Abs. 3 GG zu beachtenden Regeln des Gesellschafts- beziehungsweise Aufsichts- und Regulierungsrechts stünden dem entgegen.
Das BVerfG muss also darüber entscheiden, wie weit die parlamentarische Kontrolle letzten Endes reicht. Von Bedeutung dürfte dabei auch sein, ob sich die Regierung einer Kontrolle entzieht, indem sie auf die bloße Beteiligung des Bundes an einem sonst privatrechtlichen Unternehmen verweist.
Ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten.
nas/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Grüne vor dem BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22849 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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