Im NPD-Verbotsverfahren sammeln die Länder nach der Forderung des BVerfG mehr Beweise für das agressive Auftreten der Partei und die Abschaltung von V-Leuten. Bis zum 15. Mail können sie diese in Karlsruhe nachreichen. Während einige Länder dem zweiten Versuch optimistisch entgegen sehen, zweifelt nicht nur Hessen weiterhin an den Erfolgaussichten des Verbotsverfahrens.
Im NPD-Verbotsverfahren wollen die Länder dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bald neue Beweise vorlegen. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa), die Nachfrage der Verfassungsrichter nach weiteren Beweisen dafür, dass die V-Leute in der Spitze der Partei "abgeschaltet" worden seien, sei keineswegs ein Vorbote dafür, dass der Verbotsantrag erneut scheitern werde. Es sei nun an den Ländern, weitere Nachweise zu erbringen (Az. 2 BvB 1/13).
Caffier sagte, die NPD erfülle alle Voraussetzungen für ein Verbot. "Sie will unser Gesellschaftssystem umstoßen, bekämpft die Demokratie und unsere Freiheit aggressiv kämpferisch, und sie propagiert offen Ausländerhass. Das haben die Demagogen an der Spitze dieser Partei nicht über Nacht aufgegeben." Nur der Gang vor das BVerfG bringe Rechtssicherheit.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der dpa, die Nachfrage der Richter nach weiteren Belegen für die Verfassungsfeindlichkeit der rechtsextremen Partei sei nichts Ungewöhnliches. "Verzögerungen im Verfahren befürchte ich nicht." Die Erfolgsaussichten seien weiter gut. "Sonst hätten wir das Verfahren nicht eingeleitet."
Die Richter verlangen bis zum 15. Mai zusätzliche Belege für das aggressive und antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei und klare Beweise, dass V-Leute in NPD-Führungszirkeln abgeschaltet sind. Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil die Namen solcher Spitzel des Verfassungsschutzes nicht offengelegt wurden.
"Bei V-Mann-Akten könnte es schwierig werden"
Auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) ist zuversichtlich, dass die Forderungen des BVerfG erfüllt werden können. "Wir sind angetreten, um das Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD zu gewinnen. Deshalb werden wir alles tun, um das Gericht zu überzeugen", sagte er. Die Partei bereite den Boden für braune Gewalt und schüre Hass gegen Ausländer, ihre Ideologie sei menschenverachtend und antidemokratisch. "Das Verbot der NPD wäre deshalb ein wichtiges Zeichen, dass unser Rechtsstaat konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht."
Hessen, das dem Gang nach Karlsruhe besonders kritisch gegenüberstand, zeigt sich zurückhaltend. Die Innenressorts müssten nun gemeinsam mit den Prozessvertretern prüfen, wie der Bitte des BVerfG auf geeignete Weise entsprochen werden könne, erklärte ein Sprecher des CDU-geführten Innenministeriums. Die Verfassungsschutzbehörden hätten die V-Leute in den Führungsgremien der NPD abgeschaltet. "Das haben alle Innenminister und -senatoren mit ihren Testaten belegt."
CDU-Innenexperte Clemens Binninger hegt weiter Zweifel, dass die NPD verboten werden kann. "Wir waren im Bundestag von Anfang an sehr skeptisch, ob ein Verbotsverfahren gegen die zweifellos verfassungsfeindliche NPD am Ende auch erfolgreich sein kann", sagte der Bundestagsabgeordnete der dpa.
"Ich bin gespannt, wie die Länder jetzt nachweisen wollen, dass sie keine V-Leute mehr einsetzen. Denn die bereits abgegebene pauschale Erklärung ist dem Verfassungsgericht offenkundig zu wenig. Sollte es am Ende erforderlich sein, dass das Gericht auch V-Mann-Akten sehen möchte, könnte es für die Länder schwierig werden", so Binninger.
Der Böblinger Politiker ist im Bundestag Vorsitzender des parlamentarischen Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste. Er fügte hinzu, selbst wenn das BVerfG die NPD verböte, würde dies wahrscheinlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angefochten. "Der hat eine sehr strenge Auslegung, was die Frage angeht, ob eine Partei verfassungswidrig ist." Viele Experten teilen die Auffassung der Politiker, die fürchten, dass der Bunderat schon in Karlsruhe auch im zweiten Anlauf mit dem Verbotsantrag scheitern wird.
dpa/avp/LTO-Redaktion
Verbotsverfahren in Karlsruhe: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15162 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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