Josef Ackermann wollte unbedingt verhindern, dass die Erben von Leo Kirch Einsicht Papiere erhalten, die Staatsanwälte bei der Deutschen Bank beschlagnahmt haben. Zuletzt sollte Karlsruhe helfen. Doch das BVerfG hat die Beschwerde nicht einmal angenommen.
Ex-Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann hat im Dauerstreit mit den Erben von Medienunternehmer Leo Kirch vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Schlappe erlitten. Ackermann wollte mit Hilfe der Verfassungshüter verhindern, dass die Kirch-Seite Dokumente nutzen darf, die die Münchner Staatsanwaltschaft bei der Deutschen Bank Ende 2012 beschlagnahmt hatte. Doch das Gericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, wie ein Sprecher erklärte (Az. 2 BvR 2657/13). Der Verwendung der Akten durch die Kirch-Seite steht nun nichts mehr im Wege.
Doch worum geht es? Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Ackermann, seinen Vorgänger bei der Bank Rolf Breuer, und den aktuellen Bankchef Jürgen Fitschen. Der Verdacht: Die Manager sollen in einem Zivilverfahren um Schadenersatz in Milliardenöhe wegen der Kirch-Pleite vor dem Oberlandesgericht (OLG) München falsche Angaben gemacht haben. Am Ende wurde die Bank im Dezember 2012 dennoch zu Schadenersatz verurteilt, die Höhe wird derzeit noch ermittelt. Im Zuge des Strafverfahrens hatten Staatsanwälte Ende 2012 die Deutsche Bank durchsucht und dabei zahlreiche Dokumente beschlagnahmt.
Gang nach Karlsruhe unausweichlich
In diese Papiere wollte die Kirch-Seite Einblick erhalten, was vom Amtsgericht (AG) München unter Protest der Bank gestattet wurde. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar, daher der Gang nach Karlsruhe. Darüber, was in den vielen Dokumenten steht, ist öffentlich nichts bekannt - also auch nicht, welche Rolle die Papiere in den Verfahren noch spielen könnten. Ackermanns Anwalt wollte sich nicht äußern. Die Kirch-Seite war zunächst für Stellungnahmen nicht zu erreichen.
Das OLG München hatte gegen sein Urteil Ende 2012 keine Revision zugelassen. Die Bank versucht deswegen seither mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zu erreichen, dass sich der BGH doch noch mit der Entscheidung befasst. Der Ausgang ist offen, ebenso die Frage, ob die Unterlagen auch in einem theoretisch möglichen neuen Verfahren die Lage der Bank verschlechtern könnten. Dass die Kirch-Seite die Erkenntnisse aus den Dokumenten in einem solchen Fall benutzen darf, lässt sich nach Ablehnung der Verfassungsbeschwerde nicht mehr verhindern.
dpa/age/LTO-Redaktion
BVerfG nimmt Beschwerde nicht zur Entscheidung an: . In: Legal Tribune Online, 12.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10346 (abgerufen am: 14.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag