Das BVerfG hat einen umfangreichen Verhandlungstermin pandemiebedingt verschoben. Es geht um die 2018 außerplanmäßige beschlossene Aufstockung der staatlichen Parteifinanzierung.
Wegen der Corona-Pandemie verschiebt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine für Ende Januar angesetzte Verhandlung über die beiden Oppositionsklagen gegen die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung. Eigentlich sollte am 26. und 27. Januar zwei volle Tage in Karlsruhe verhandelt werden. Nun habe sich der Zweite Senat am Dienstag "im Lichte der umfassenden pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen" für eine Absage entschieden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. "Die Verhandlung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben" (Az. 2 BvF 2/18 u.a.).
Ursprünglich hatte das Gericht vorgehabt, die Verhandlung aus dem eigenen Sitzungssaal in die Messe Karlsruhe zu verlegen. Trotzdem wäre zu erwarten gewesen, dass Rechtsexperten, Politiker, Sachverständige und Journalisten aus ganz Deutschland anreisen.
Die Opposition übte quer durch alle Fraktionen heftige Kritik, zog aber nicht geschlossen nach Karlsruhe. 216 Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP taten sich für einen Normenkontrollantrag zusammen. Die AfD allein hat dafür nicht genügend Abgeordnete. Sie strengte parallel eine Organklage gegen den Deutschen Bundestag an. Der Zweite Senat unter Vize-Gerichtspräsidentin Doris König wollte beide Verfahren gemeinsam verhandeln.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Wegen der Corona-Pandemie: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43994 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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