BVerfG setzt Tierarztvorbehalt außer Kraft: Homöo­pa­thi­sche Mittel für Tiere auch ohne Rezept

16.11.2022

Homöopathische Mittel für Menschen durften Tiere nach einer neuen Vorschrift nur mit Rezept vom Tierarzt zur Behandlung einnehmen. Das hat sich nach einem Urteil des BVerfG nun geändert.

Haustiere dürfen ab sofort wieder ohne tierärztliches Rezept mit bestimmten homöopathischen Mitteln behandelt werden, die eigentlich für Menschen gemacht sind. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte eine im Januar eingeführte Vorschrift teilweise für nichtig, wie die Karlsruher Richterinnen und Richter am Mittwoch mitteilten (Beschl. v. 16.11.2022, Az. 1 BvR 2380/21 u.a.). Im Eilverfahren ließ das BVerfG die Vorschrift vorerst noch in Kraft.

Gegen das neue Gesetz hatten sich vier Tierheilpraktikerinnen gewandt, die seither ihre Therapieform faktisch nicht mehr betreiben konnten. Dieser Eingriff in die Berufsfreiheit sei nicht verhältnismäßig, hieß es zur Begründung. Der sogenannte Tierarzt-Vorbehalt für Humanhomöopathika hatte auch für Tierhalter gegolten. Auch das wurde gekippt.

Das BVerfG bestätigte eine Verletzung der Berufsfreiheit und nahm bei einer weiteren Tierheilpraktikerin, die zugleich auch Tierhalterin ist, dazu eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit an. Der Gesetzgeber verfolge mit dem Tierarztvorbehalt zwar einen legitimen Zweck, die Qualität von Diagnostik und Therapie bei Heilbehandlungen von Tieren zu sichern. Der Tierarztvorbehalt sei aber nicht verhältnismäßig im engeren Sinne, erklärte das BVerfG. Tierheilpraktiker und Tierhomöopathen, die klassisch homöopathisch arbeiten und vor allem nicht verschreibungspflichtige Humanhomöopathika anwenden, seien im Kern ihrer Tätigkeit betroffen. Eine andere berufliche Tätigkeit sei für sie durch die Regelung auf diesem Gebiet weitgehend nicht mehr möglich.

Zudem seien die Gefahren für Mensch und Tierschutz ohne Tierarztvorbehalt nicht als besonders hoch einzuschätzen. 

Erlaubt ist nun die freie Anwendung von nicht verschreibungspflichtigen und registrierten Humanhomöopathika bei Tieren, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen. Zur Sicherung des Tierschutzes könne zum Beispiel eine Pflicht zum Nachweis tierheilkundlicher Kenntnisse eingeführt werden, regten die Richter an. 

dpa/cp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG setzt Tierarztvorbehalt außer Kraft: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50187 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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