Das überarbeitete BKA-Gesetz wird das BVerfG erneut beschäftigen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat Verfassungsbeschwerde erhoben und kritisiert den Einsatz von Staatstrojanern und die Zusammenführung polizeilicher Datenbanken.
Das nachgebesserte BKA-Gesetz wird erneut zum Fall für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das Bundeskriminalamt (BKA) könne "aus zu geringem Anlass zu viele Daten zu vieler Menschen zu lange speichern und verarbeiten", kritisierte der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Ulf Buermeyer. Die Organisation hat deshalb in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erhoben, wie sie am Mittwoch in Berlin mitteilte (Az. 1 BvR 1160/19).
Eine Sprecherin des Gerichts sagte, die Beschwerde sei bereits im Mai eingegangen. Andere Beschwerden seien bisher nicht anhängig. Der Erste Senat hatte das Gesetz schon einmal geprüft und die umfangreichen Befugnisse der Ermittler zur Terrorabwehr 2016 zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Damals stellten die Richter "in etlichen Einzelvorschriften unverhältnismäßige Eingriffe" fest.
Staatstrojaner sei verfassungswidrig
Das Gesetz musste daraufhin überarbeitet werden. Die neue Fassung ist seit Mai 2018 in Kraft. Der GFF geht es nun um eine "noch nicht ausgeleuchtete Lücke im Verfassungsrecht". Kontaktpersonen von Verdächtigen könnten zu leicht selbst Opfer von heimlicher Überwachung werden. Die GFF hält auch den Einsatz von Trojanern zum Ausspähen von Computern und Handys für verfassungswidrig.
Die Beschwerde wendet sich den Angaben zufolge auch gegen die vorgesehene Zusammenführung polizeilicher Datenbanken. "Damit sind Tür und Tor geöffnet für eine Datenbank, die Daten über die meisten Menschen in Deutschland enthält - zeitlich unbefristet, nach unklaren Regeln und zu unklaren Zwecken", erklärte Buermeyer.
Laut GFF treten als Beschwerdeführer zwei Strafverteidigerinnen, zwei Fußballfans, die in Polizeidatenbanken gelandet sind, und ein Kommunikationswissenschaftler und Aktivist aus München auf. Verfasst hat die Beschwerde der Rechtswissenschaftler Prof. Matthias Bäcker, der an der Universität Mainz lehrt.
mgö/LTO-redaktion
GFF hat Verfassungsbeschwerde erhoben: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37443 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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