Online wählen: Landeswahlleiterin spricht sich dagegen aus

17.09.2013

Niedersachsens Landeswahlleiterin Ulrike Sachs hält gar nichts davon, Wähler ihre Stimme über das Internet abgeben zu lassen. Nicht zuletzt im Hinblick auf Sicherheitsfragen und die momentan viel diskutierten Datenausspähungen lehne sie eine Online-Wahl ab.

Die niedersächsische Landeswahlleiterin Ulrike Sachs sprach sich klar gegen Wahlen über das Internet aus. "Wenn man sich derzeit anguckt, was alles ausgespäht werden kann, sollte man das Wahlgeheimnis nicht zum Spielball machen", sagte die Referatsleiterin aus dem Innenministerium in Hannover im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

Das Bundeswahlgesetz sehe Online-Wahlen nicht vor. In den vergangenen Jahrzehnten habe es immer mal Versuche gegeben, Online-Wahlen durchzuführen, bei Studentenparlamenten und ähnlichem. Was die Sicherheit angehe, seien diese Versuche aber keine überzeugenden Modelle gewesen.

Wahlcomputer ebenfalls noch untauglich

Anders als reine Online-Wahlen ermöglicht das Bundeswahlgesetz zumindest grundsätzlich den Einsatz sogenannter Wahlcomputer. Dabei handelt es sich um in Wahllokalen aufgestellte elektronische "Wahlmaschinen". Zu ihrem bisher ersten und zugleich auch einzigem Einsatz kamen Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005. Das Bundesverfassungsgericht stellte anschließend jedoch fest, dass die bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag eingesetzten Wahlcomputer nicht den Anforderungen des Grundgesetzes entsprachen.

Für einen zukünftigen Einsatz von Wahlcomputern stellten die Karlsruher Richter klare Spielregeln auf. So müssten "die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis" überprüfbar sein. Das gebiete der Grundsatz der Öffentlichkeit, der sich aus Art. 38 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG ergebe (Urt. v. 03.03.2009, Az. 2 BvC 3/07 u.a.).

Da es bisher keine Wahlcomputer gibt, die diesen Anforderungen genügen, werden bei der anstehenden Bundestagswahl solche Geräte nicht eingesetzt, teilte ein Sprecher des Bundeswahlleiters gegenüber LTO mit.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Online wählen: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9569 (abgerufen am: 12.11.2024 )

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