Der Bundestag hat das Sicherheitspaket der Ampel-Koalition noch verabschiedet - doch es scheiterte nun zum Teil im Bundesrat. Dort fand das Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung keine Zustimmung.
Das “Sicherheitspaket” der Ampel-Koalition ist im Bundesrat teilweise gescheitert. Ein vom Bundestag kurz zuvor beschlossenes zustimmungsbedürftiges Gesetz zu mehr Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden, das Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung, bekam in der Abstimmung in der Länderkammer in Berlin keine Mehrheit.
Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ein zweites Gesetz mit Regelungen zu Leistungen für Asylbewerber und Messerverboten ließ der Bundesrat dagegen passieren. Die Ampel-Koalition hatte das Paket nach dem Anschlag von Solingen auf den Weg gebracht.
In dem Gesetz, das der Bundesrat ablehnte, geht es um mehr Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden. Sie sollten die Befugnis erhalten, in bestimmten Fällen biometrische Daten im Internet abzugleichen. Die Suche nach Gesichtern und Stimmen mittels einer automatisierten Anwendung sollte aber nur dann erlaubt sein, wenn dies der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) oder seine Vertretung von einem Gericht genehmigen lässt. Bei Gefahr im Verzug hätte der BKA-Chef oder einer der drei Vize selbst die Anordnung für eine Dauer von maximal drei Tagen treffen müssen.
“Paket unzureichend”
In der vorherigen Debatte im Bundesrat hatten Vertreter Bayerns und Berlins ihre Ablehnung der Pläne deutlich gemacht. Der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) kritisierte das Paket als unzureichend und sprach von entkernten Regelungen. Die irreguläre Migration werde so nicht bekämpft werden. Vorgesehene Messerverbote seien reine Symbolpolitik. Dagegen betonte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD), das Paket sei eine geeignete Antwort. Er rief dazu auf, das Mehr an Sicherheit und Befugnissen für die Polizei nicht unnötig zu verhindern, wenn es einem noch nicht genug sei.
Den anderen Teil des “Sicherheitspakets”, das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems, ließ der Bundesrat passieren. So sollen Asylbewerber, für deren Schutzersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderes europäisches Land die Verantwortung trägt, von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden - wenn die Ausreise für sie rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ausnahmen soll es geben, wenn Kinder betroffen sind. Zudem sollen Messerverbote im öffentlichen Raum ausgeweitet werden.
dpa/xp/pdi/LTO-Redaktion
Nach Verabschiedung des Sicherheitspaketes im Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55663 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag