Keine staatliche Finanzierung und Steuerbegünstigungen mehr für verfassungsfeindliche Parteien: Der Bundestag hat die erforderliche Änderung des Grundgesetzes beschlossen.
Der Bundestag hat am Donnerstag mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit die Parteienfinanzierung geändert: Nach dem neu eingefügten Abs. 3 des Art. 21 Grundgesetz (GG) sind nun Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Nach dem ebenfalls neu eingefügten Abs. 4 entscheidet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über den Ausschluss. Zugleich entfällt damit die steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien (Artikel 21 Absatz 3 Satz 2 GG). Vor allem Grüne wandten sich gegen das rigorose Vorgehen gegen die Splitterpartei, denn sie und andere Kritiker sehen einen unzulässigen Eingriff in die Chancengleichheit. Neben dem Grundgesetz hat der Bundestag die Änderung des Parteiengesetzes, das Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, des Einkommenssteuergesetzes und des Körperschaftssteuergesetzes beschlossen.
Das BVerfG selbst hatte nach dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren im Januar auf die Möglichkeit hingewiesen, dass der Gesetzgeber verfassungswidrige Parteien von der Parteienfinanzierung ausschließen könnte. Spitzenpolitiker aus Bund und Ländern stellten die Parteienfinanzierung für die Rechtsextremisten danach auf den Prüfstand: Am 10. März verabschiedete der Bundesrat die entsprechenden Gesetzesentwürfe.
Experten kritisierten bereits bei der Vorlage der Enwürfe von Koalition und Bundesrat, dass die Pläne den Extremen die "Bühne des Verfassungsgerichts" bieten würden und die Demokratie es im Übrigen erfordere, die Finanzierung hinzunehmen. Politisch spielt die NPD kaum noch eine Rolle. In keinem Landtag gibt es NPD-Abgeordnete, im Bundestag ohnehin nicht. Der Partei bleiben noch Sitze auf kommunaler Ebene und ein Mandat im EU-Parlament.
tap/LTO-Redaktion
Änderung der Parteienfinanzierung kommt: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23255 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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